Zwangsehe bald auch ohne gemeinsame Wohnung? (Allgemein)
Hartz IV Empfängern, die als Paar in getrennten Wohnungen leben, darf nicht ohne Weiteres das Arbeitslosengeld 2 gestrichen werden, da eine Beziehung nicht unbedingt eine Einstandsgemeinschaft ist. Dies ergibt sich aus einem Urteil des bayerischen LSG.
Das ist aber beruhigend.
Nachdem das Sozialgericht Bayreuth der Klage mit Urteil vom 28.05.2014 - S 17 AS 689/12 stattgegeben hatte, legte das Jobcenter Berufung ein. Es verwies unter anderem darauf, dass trotz getrennter Wohnungen weitere verdächtige Indizien für eine eheähnliche Gemeinschaft sprechen würden. So sei der Wasserverbrauch in der Wohnung „sehr gering“ gewesen. Die Frau stelle ihm ihr Fahrzeug zur Verfügung. Überdies lade sich das Paar gegenseitig zum Essen ein. Aufgrund des bei der Durchsuchung vorgefundenen Lebensmittelvorrates sei von einem „gemeinsamen Wirtschaften“ auszugehen. Schließlich sei zu bedenken, dass in der Wohnung des Mannes ein „Hartz IV - Ratgeber“ vorgefunden worden sei. Dieses Buch und seine intellektuellen Fähigkeiten würden dafür sprechen, dass er die Frage nach dem Bestehen einer Verantwortungs-und Einstandsgemeinschaft falsch beantwortet habe.
Da ist schon klar, woher der Wind weht: Ein Mann braucht bald vielleicht gar nicht mehr mit einer Frau zusammenziehen, um ihr gegenüber unterhaltspflichtig zu werden. Bloße Bekanntschaft reicht noch nicht. Aber wie lange noch?