Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Weiberkunst" und die große Entkriminalisierung (Feminismus)

wolle pelz, Berlin, Thursday, 13.08.2015, 12:52 (vor 3395 Tagen)

Ach ne, war is dat schön, wenn sich Feministen in Kunst üben.

Na ja, schön ist anders, es ist eher

Für'n Arsch!


Außerdem heulen "Frauenrechtsorganisationen" über die Legalisierung der Prostitution.

Es geht ihnen lediglich um die Bestrafung des Mannes als Freier. Ist Prostitution legal, geht das nicht mehr.

Prostitution: Die große Entkriminalisierung der „Ausbeuter“?

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Die große Entkriminalisierung der Anbieterinnen

Bellator Eruditus @, Thursday, 13.08.2015, 15:44 (vor 3395 Tagen) @ wolle pelz

Es geht ihnen lediglich um die Bestrafung des Mannes als Freier. Ist Prostitution legal, geht das nicht mehr.

Träumer :-)

Erkundige dich mal nach der RechtsGesetzeslage in Schweden. Dort ist das Anbieten und der Verkauf sexueller Dienstleistungen gegen Bares absolut legal, der Kauf sexueller Dienstleistungen gegen Bares aber strafbar.

Das ist etwa so als ob das Anbieten und Verkaufen von Drogen straffrei wäre, der Kauf und Konsum von Drogen hingegen strafbar.

Das ist zwar hirnrissig, aber bloße Hirnrissigkeit war bislang weder für Juristen noch für Frauen ein Hindernis.

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Und wie oft gewann die Lüge
Ihr betrügerisches Spiel,
Wenn den Sinnen nur zur Genüge
Ihre Larve wohl gefiel.

Muss ich Dir Recht geben. :(

wolle pelz, Berlin, Thursday, 13.08.2015, 16:58 (vor 3395 Tagen) @ Bellator Eruditus
bearbeitet von wolle pelz, Thursday, 13.08.2015, 17:04

Muss ich Dir wohl leider Recht geben:


https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_Schweden#Schwedisches_Modell_ab_1998

Am 1. Juli 1998 trat in Schweden das Gesetzespaket „Frauenfrieden“ (schwedisch „Kvinnofrid“) zum Schutz von Frauen in Kraft. Im Rahmen der Gesetzesreform wurde Prostitution kriminalisiert, allerdings ausschließlich die Seite der Kunden; die Prostituierten bleiben straffrei. Laut dem schwedischen Strafgesetzbuch (Brottsbalk), Kap. 6 Sexualdelikte (Om sexualbrott) § 11 gilt:[6] „Eine Person, die eine zeitweilige sexuelle Beziehung gegen Zahlung unterhält, wird für den Kauf von sexuellen Dienstleistungen zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr verurteilt, sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist.“ Der Versuch wird nach Kapitel 23 Strafgesetzbuch geahndet.


Logisch wäre es anders gewesen. Ich habe den Artikel verbessert. Danke!

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