Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das Wesen der Justiz (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Monday, 17.08.2015, 08:39 (vor 3386 Tagen)

Wenn man sich Beschlüsse des sogenannten "Bundesverfassungsgericht" ansieht stellt man fest dass dieses politisch gewollte Entscheidungen trifft und sich wenig an das Grundgesetz hält.

In folgenden Fall wird die Entscheidung mit dem "Erziehungsauftrag" des Staates in Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes begründet.
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg14-100.html
Von einem Erziehungsauftrag ist dort aber keine Rede. Noch nicht mal von einem Bildungsauftrag. Dort steht nur:
Grundgesetz Artikel 7 Absatz 1 „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Wenn die Erschaffer des Grundgesetzes dem Staat die Macht über die Erziehung der Kinder geben wollten, dann hätten sie es auch hingeschrieben. So viel Intelligenz sollte man diesen Leuten zugestehen.

Die Justiz handelt hier wie sie es immer tut. Die juristischen Schwafler biegen sich alles so zurecht, bis es in die politischen Forderungen passt. Eine Unabhängigkeit der Gerichte hat es nie gegeben. Sie sind und waren schon immer Erfüllungsgehilfen zur Durchsetzung der aktuellen politischen Korrektheit.


Jeder der mit der Justiz zu tun hat sollte wissen, genau so funktioniert Justiz.
http://www.wgvdl.com/das-wesen-der-justiz

Dummheit gepaart mit Ignoranz als Wesen der Justiz
http://www.wgvdl.com/dummheit-in-der-justiz

Terrorjustiz
http://www.wgvdl.com/terrorjustiz

Der Staat als Hetzer
http://www.wgvdl.com/der-staat-als-hetzer

Menschenjagd
http://www.wgvdl.com/menschenjagd

Wer bis hier durchgehalten hat, für den gibt es noch ein besonderes Leckerli, die Leichensynode. Wikipedia schreibt zwar von einem „kichlichen“ Prozess, nichts desto weniger ist es ein üblicher Prozess in der Justiz.
Neun Monate nach der Beerdigung wurde der „Übeltäter“ ausgegraben, angeklagt und wunschgemäß verurteilt.
Wegen des angeblichen Eidbruchs hackte man ihm außerdem die Schwurfinger der rechten Hand ab. Die Leiche wurde auf dem Begräbnisplatz der Fremden in Rom verscharrt. Kurz darauf erneut ausgegraben und in den Tiber geworfen. Ein Mönch hat ihn aus dem Fluss gezogen und heimlich erneut bestattet.
Nachdem sich die Machverhältnisse geändert hatten wurde der „Übeltäter“ rehabilitiert , ausgegraben und ehrenvoll bestattet.
Nach einer weiteren Veränderung der politischen Landschaft wurde der „Übeltäter“ zehn Jahre später wieder ausgegraben, enthauptet und nach der Abtrennung von drei weiteren Fingern erneut in den Tiber werfen. Er verfing sich jedoch im Netz eines Fischers, wurde in den Petersdom zurückgebracht und dort zum dritten Mal bestattet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichensynode

Wer glaubt dies liegt weit zurück und hat heute keine Gültigkeit, der irrt. Aktuell findet so ein Prozess statt. Die Anpassung an die Neuzeit liegt darin die Leichen nur noch virtuell auszugraben und ihnen den Prozess zu machen. Es handelt sich um den sogenannte „NSU-Prozess“. Es gibt keinen einzigen Tatbeweis für die Täterschaft der „Übeltäter“. Gerichte hat das noch nie gestört wenn politische Forderungen umgesetzt werden müssen. In dem Fall ist allerdings so viel Diletantismus vorhanden, dass es ins Lächerliche abgleitet.
https://sicherungsblog.wordpress.com/
https://www.youtube.com/results?search_query=NSU&spfreload=10

Rainer

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