Verschärfung des Sexualstrafrechts #unschuldsvermutung (Falschbeschuldigung)
Ich war ja einige Zeit beruflich unterwegs und dieser Artikel ist
vom April, ist der hier schon bekannt ?
(Forenleitung: Link korrigiert)
Und daraus :
Eine Frau, die sich zukünftig an einem Sexualpartner rächen wollen würde, könnte einem Polizisten (oder der Staatsanwaltschaft) Folgendes berichten: Sie habe gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihrem Partner gehabt. Diesen entgegenstehenden Willen konnte sie aber nicht äußern, weil sie wie gelähmt war und sich nicht wehren konnte, unter anderem, weil alles so schnell ging - aber auch, weil sie als Kind missbraucht wurde und die Situation von damals dieser jetzt so ähnlich war, dass sie extreme Angst bekam. Auch hätte sie sich nicht zur Seite rollen oder sich anderweitig dem Geschehen entziehen können, weil sein Körpergewicht sie daran hinderte. Zudem wusste sie nicht, ob sie Hilfe erreichen könnte, weil sie glaubte die Wohnungstür nach seiner Ankunft verschlossen zu haben.
Diese Frau bräuchte übrigens nicht einmal Anzeige zu erstatten - Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt - ein Staatsanwalt und die Polizei müssen bereits bei Verdacht ermitteln. Nach dem bereits geltendem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (StORMG) würde zudem die Anzahl der Vernehmungen reduziert werden, auch kann es sein, dass die Opferzeugin nicht einmal mehr vor Gericht aussagen muss, sondern dass ihre Aussage durch eine Videoaufnahme ersetzt wird.
Und weiter unten :
Wer daraufhin nun die Unschuldsvermutung erodiert, mit der Forderung die Behörden sollen sich zukünftig die subjektive Sicht der Beschuldigenden bei der Beurteilung des Sachverhalts zu eigen machen - der stellt sich auf die Seite derjenigen die das Recht missbrauchen um Gewalt an anderen auszuüben.
An dieser Stelle mein Beileid mit Horst Arnold und allen anderen unschuldig Verurteilten.