Freispruch im Prozess um sexuellen Missbrauch Angeklagter ist ein freier Mann – Absichtliche Falschaussage der Ex-Freund (Falschbeschuldigung)
Ellwangen sz Der vierte Tag der Verhandlung der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Ellwangen endete mit dem Freispruch für den des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung angeklagten 50-jährigen Mann. Die Kammer ist von der Falschaussage seiner Ex-Freundin überzeugt. Staatsanwältin Angelika Bamberger hatte auf zwei Jahre und neun Monate plädiert.
„Die Kammer spricht den Angeklagten von allen Tatvorwürfen frei“, so Vorsitzender Richter Gerhard Ilg in seiner fast einstündigen Urteilsbegründung. Besonders werteten die Richter die Umstände, durch die das Verfahren ins Rollen gekommen war. Am 5. November 2013 hatte die frühere Lebensgefährtin ihren Ex-Freund angezeigt. Nicht 2003 nach der angeblichen Vergewaltigung, nicht 2005, als sie sich von ihm trennte. „Damit ist eine Welle von Anschuldigungen über den Angeklagten hereingebrochen“, so Ilg. Das Gericht ist überzeugt,....
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