Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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und so geht das... (Mord an Kindern)

info, Friday, 13.11.2015, 15:09 (vor 3309 Tagen) @ info

Hier ein Beispiel, wie die Weiber bei der Polizei auf Gefahrenmeldungen reagieren:


Ich beziehe mich auf Ihre Mail vom 12. November 2015.
Gestützt auf Ihre Angaben inkl. Unterlagen empfehle ich Ihnen wie folgt vorzugehen:
 
-      Bezüglich Ihrer Befürchtung, Ihre Mutter könnte einer Sekte angehören, empfehle ich Ihnen, sich mit der örtlich zuständigen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Thal-Gäu, Wengimattstrasse 2, 4710 Klus-Balsthal (kesb-dttg@ddi.so.ch) in Verbindung zu setzen: Jede Person ist berechtigt, der KESB Personen zu melden, die hilfsbedürftig erscheinen.
-      Bezüglich Sicherstellung: Es fehlen uns wichtige Informationen. Eine unverzügliche Sicherstellung Ihres Geldes bei Ihrer Mutter ist gestützt auf Art. 263 StPO nicht zulässig. Insb. geht aus den von Ihnen eingereichten Unterlagen klar hervor, dass Ihr Rechtsanwalt „keine Transaktionen unter Verwendung der vorgenannten Summe im eigenen Interesse bzw. im Interesse Dritter“ tätigen werde, „ohne dafür vorgängig über Ihr schriftliches Einverständnis zu verfügen.“ Wir gehen deshalb davon aus, dass Sie Herrn Rechtsanwalt Werder ermächtigt haben, die Überweisung an Ihre Mutter vorzunehmen.
-      Bezüglich Ihrer Angabe, über keine Geldmittel mehr zu verfügen, rate ich Ihnen, mit der Schweizerischen Botschaft in Peru Kontakt aufzunehmen.
-      Vollständigkeitshalber weise ich Sie daraufhin, dass es Ihnen freisteht, Strafanzeige (wegen Veruntreuung) gegen Ihre Mutter einzureichen. Gemäss Art. 138 Abs. 2 StGB handelt es sich um Antragsdelikt (Veruntreuung zum Nachteil eines Angehörigen). Es empfiehlt sich, direkt bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof in 4500 Solothurn, eine substantiierte und unterschriebene Anzeige einzureichen.
 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.
 
Freundliche Grüsse

Sabine Riniker
Leiterin Rechtsdienst

POLIZEI KANTON SOLOTHURN
Rechtsdienst
Werkhofstrasse 33 · 4503 Solothurn
Tel +41 (0)32 627 71 11 · Fax +41 (0)32 627 71 93
www.polizei.so.ch
Direkt +41 (0)32 627 70 21
sabine.riniker@kapo.so.ch

Sie tun schlicht gar nichts und decken die Sektenweiber! Kein Wunder, können diese munter weiter morden!!


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