KEINE Vergewaltigung: „Ich bin auch Opfer. Ich weiß auch nichts mehr.“ (Falschbeschuldigung)
Gericht
Vergewaltigung: Prozess endet mit Freispruch
Aktualisiert: 19.11.15 - 11:08
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WUPPERTAL Es kam zum Geschlechtsverkehr, aber eine Straftat ist drei Angeklagten nicht mehr nachzuweisen. Gericht rügt Polizei.
Von Dirk Lotze
Das Landgericht in Wuppertal hat am Mittwoch drei Angeklagte aus Wuppertal freigesprochen: vom Vorwurf der gemeinsamen Vergewaltigung einer Bewusstlosen am 24. August 2011 auf dem Burgplatz in der Düsseldorfer Altstadt. Zweifel an den Anklagepunkten ließen sich nicht mehr sicher ausräumen, befand das Gericht. Erhebliche Kritik gab es zusätzlich an der Ermittlungsarbeit der Polizei.
Fest steht laut Urteil lediglich, dass das mutmaßliche Opfer mit einer Freundin ab dem Nachmittag des Vortags bei schönem Wetter in der Altstadt unterwegs war und dass beide nach Mitternacht eine Clique Männer trafen. Fest steht auch, dass man ins Gespräch kam, dass eine Weinflasche kreiste und mehrere Männer zudringlich wurden.
Der Anklage zufolge hatten schließlich die drei Angeklagten (22, 22 und 28 Jahre alt) das zunehmend alkoholisierte Opfer in eine unbeobachtete Ecke gedrängt und sich nacheinander an ihr vergangen. Schließlich wurden Zeugen aufmerksam und riefen die Polizei. Die beiden jüngeren Angeklagten wurden vorübergehend festgenommen.
Was den Rest der Gruppe angeht – die blieb schlicht unbehelligt. Der Vorsitzende Richter stellte im bitteren Ton fest: „Es wäre schön gewesen, wenn man wenigstens deren Personalien festgestellt hätte.“ Allerdings seit nicht einmal mehr nachvollziehbar, welche Polizisten vor Ort waren, wer etwas gehört, gefragt, ermittelt haben könnte.
„Es wäre schön gewesen, wenn man wenigstens Personalien festgestellt hätte.“
Der Vorsitzende Richter über die Ermittlungsarbeit der Polizei
Als erste reagiert hatte eine der Altstadt-Fußstreifen, danach verfinstert sich das Bild. In Erinnerung geblieben ist den Zeugen wenig: Auf dem Platz gebe es häufig Sex unter freiem Himmel; drei bis viermal pro Jahr kämen Anzeigen wegen Missbrauchs.
Das mutmaßliche Opfer beruft sich auf einen Black-Out – eine vollständige Gedächtnislücke. Die Erinnerung setzte erst wieder ein, als sie die Streifenwagen anfahren hörte. Ihre Freundin sagte vor Gericht: „Ich bin auch Opfer. Ich weiß auch nichts mehr.“
Ein Gerichtsmediziner und ein Psychiater haben erklärt, dass beides aus medizinischer Sicht nicht erklärlich ist. Laut DNA-Spuren steht fest, dass es Geschlechtsverkehr gab; dass die Frau dabei tatsächlich bewusstlos gewesen sein könnte, ist „möglich“.
Die jüngeren Angeklagten waren schnell identifiziert; gegen sie erhärteten DNS-Spuren den Verdacht. Auf den 28-Jährigen kamen die Fahnder überhaupt nur aufgrund eines DNS-Abgleichs: Sein Muster war wegen früherer Ermittlungen gespeichert. Er war es auch, der zu Prozessbeginn abgetaucht war und so das Verfahren beinahe zum Platzen gebracht hätte.
Am Ende bleibt der Freispruch. Der Vorsitzende Richter: „Die Angeklagten werden selbst wissen, ob es so ein Spaß war, so etwas mit einer Betrunkenen zu machen. Einer moralischen Bewertung enthalten wir uns.“
http://www.solinger-tageblatt.de/rhein-wupper/vergewaltigung-prozess-endet-freispruch-5880129.html