Liste Femanzen Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski (Liste Femanzen)
F427 Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski geboren 1965 in Gelsenkirchen (NRW) – Jurastudium an der Universität Heidelberg – von 1993 bis 1995 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg – ab 1996 als Rechtsanwältin, ab 1997 als Hochaschulassistentin an der Universität Hamburg tätig - Professorin für Öffentliches Recht am Institut für Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel – Publikationen: Die Ausübung der Prostitution (1997); Das Menschenrecht auf Wasser (2010) - s-laskowski@uni-kassel.de - http://www.uni-kassel.de/fb07/typo3temp/pics/8b3f98f66c.jpg
Der deutsche Juristinnenbund, Landesverband Saarland, der Frauenrat Saarland und das Frauenbüro der Landeshauptstadt Saarbrücken laden am Montag, 1. Oktober, 18 Uhr zum Vortrag „Demokratie und Gleichberechtigung – Warum mehr Frauen in die Parlamente gehören!“ in den saarländischen Landtag ein.
Die ausgewiesene Expertin in Sachen Antidiskriminierungs- und Grundrechte, Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel erläutert anhand des französischen Beispiels, dem sogenannten Paritégesetz, warum nur eine gesetzliche Regelung auch in Deutschland, einen spürbaren Fortschritt für den Frauenanteil in den Parlamenten bringen wird.
Im Anschluss diskutieren die frauenpolitischen Sprecherinnen aller im saarländischen Landtag vertretenen Parteien.
Dr. Pfarr
Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Heide Pfarr, eine seit vielen Jahren mit der Quoten-Diskussion bestens vertraute Expertin und ehemalige Frauen-, Arbeits- und Sozialministerin in Hessen.
In Deutschland leben ca. 42 Millionen Frauen und 40 Millionen Männer. Im Bundestag bestimmen aktuell 204 Frauen, aber 418 Männer die Politik. Dies entspricht einem Frauenanteil von knapp 33 Prozent. Im saarländischen Landtag und im Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken liegt der Frauenanteil mit rund 35 Prozent nur knapp darüber.
Wenn Frauen in Fragen von Gesellschaft und Politik ernsthaft mitbestimmen wollen, müssen sie in den Parlamenten gleichberechtigt vertreten sein, es müssen mehr Frauen in die Parlamente und Räte gewählt werden. In den letzten 40 Jahren wurde in Deutschland viel diskutiert und gefordert: Erzielt wurden aber nur halbherzige Zusagen und kleine Fortschritte. In Frankreich hat es dagegen nur 2 Jahre gebraucht, um beispielsweise in den Kommunalparlamenten den Frauenanteil auf fast 50 Prozent zu erhöhen. Dort gilt seit 2000 das sogenannte Paritégesetz, das Frauen und Männern nach dem Reißverschlussprinzip die gleiche Anzahl von Listenplätzen garantiert. Bei Verstößen erfolgen empfindliche Sanktionen.
Ein solches Gleichheitsgesetz (loi sur la parité) fordern die Veranstalterinnen auch für Deutschland.
http://www.saarbruecken.de/de/event/134698
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität Kassel zeigt, dass die gesetzliche Quotierung von Kandidatenlisten und Wahlkreisen im Vorfeld der Bundestagswahlen verfassungsrechtlich zulässig ist. Darüber hinaus ist es zur Beseitigung der seit Jahren anhaltenden Unterrepräsentanz von Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag verfassungsrechtlich auch geboten eine gesetzliche Regelung zur Quotierung einzuführen. Das Gutachten wurde im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erstellt. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt das Gutachten ausdrücklich.
(20.08.09)
http://www.vernetzungsstelle.de/index.cfm?15228C2BC2975CC8AC3FA73081BFF762
Quotierung von Wahllisten
Am 15. April 2011 lud die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu einem internen Fachgespräch „Möglichkeiten der Übertragbarkeit des französischen Parité-Gesetzes auf die Wahlen zum Deutschen Bundestag“ ein. Als ExpertInnen referierten und diskutierten Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski (Universität Kassel), Prof. Dr. Martin Morlok (Universität Düsseldorf) sowie Prof. Dr. Ute Sacksofsky (Universität Frankfurt/Main).
Gleichberechtigung durchsetzen
Prof. Laskowski führte aus, dass der Staat aufgrund Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet sei, gesetzgeberisch tätig zu werden, um die gleichberechtigte Teilnahme von Männern und Frauen am politischen Leben zu gewährleisten. Dort heißt es „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Kritischer war Prof. Morlok: Eine Erhöhung des Frauenanteils bringe nicht automatisch eine bessere Politik für Frauen mit sich. Eine gesetzliche Quote stelle für ihn einen ernsthaften Eingriff in die Parteienfreiheit dar. Wer gewählt wird, sollen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, der Staat solle sich aus dieser Frage heraushalten. Ferner gebe es in fast allen Parteien lediglich ein Drittel weiblicher Mitglieder, eine fünfzigprozentige Quotierung wäre daher unverhältnismäßig.
Prof. Sacksofsky argumentierte, dass ein Parité-Gesetz die Wahlfreiheit beschränken würde. Auch wies sie darauf hin, dass dann reine Frauenlisten nicht mehr möglich wären. Man sollte die Parteien eher mit Anreizen locken, mehr Frauen aufzustellen. Statt einem Parité-Gesetz schlug sie Regelungen wie im Betriebsverfassungsgesetz vor. In Frankreich drohen bei Verstößen gegen die Parité-Vorgaben finanzielle Sanktionen.
Dies wurde kritisch gesehen, da jede Partei Anspruch auf Parteienfinanzierung hat und diese nicht „Belohnung“ für gute Politik seien dürfe. Außerdem zeige Frankreich auch, dass die Parteien eher finanzielle Einbußen hinnehmen, als sich an die Quotierungsvorgaben zu halten. Keine Lösung wurde für die Vergabe von Direktmandaten gefunden, da man niemandem aufgrund des Geschlechts untersagen könne, in einem bestimmten Wahlkreis zu kandidieren. Insbesondere die „sicheren“ Direktwahlkreise sind juristisch nicht zu fassen. Durch Kumulieren und Panaschieren können auch bei Listenmandaten von der Reihenfolge der Liste unabhängige Ergebnisse heraus kommen.
Verfassungsänderung erforderlich?
Keine Einigkeit gab es in der Frage, ob für ein Parité-Gesetz eine Verfassungsänderung erforderlich ist. Während Prof. Morlock der Auffassung war, dass man um eine Änderung des Grundgesetzes, etwa in Art. 38 Abs. 1, nicht herumkäme, da ein Parité-Gesetz ein zu großer Eingriff in die Parteienfreiheit sei, vertrat Prof. Laskowski die These, dass das Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG einen solchen Eingriff rechtfertige und ein Parité-Gesetz sich daher ohne Verfassungsänderung einfachgesetzlich umsetzen lasse.
Unterstützung für diese Auffassung kommt vom Deutschen Juristinnenbund. Dieser begrüßt die paritätische Besetzung von KandidatInnenlisten und Wahlkreisen mit Frauen und Männern zur Wahl des Deutschen Bundestages und begrüßt entsprechende gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel in Frankreich. Auch der Deutsche Frauenrat hat im November 2010 auf seiner Mitgliederversammlung einen Beschluss dazu gefasst: Die Bundesregierung möge Initiativen für ein Paritätsgesetz ergreifen.
Bisher gab es bereits in Schleswig-Holstein den Versuch, ein Parité-Gesetz auf Landesebene durchzusetzen, 2007 fand ein entsprechender Gesetzentwurf der bündnisgrünen Landtagsfraktion jedoch keine parlamentarische Mehrheit. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird das Thema weiter diskutieren und eine parlamentarisch Initiative prüfen.
http://www.gruene-bundestag.de/?id=385732
In Frankreich zwingt ein Gesetz zur Geschlechtergleichheit in der Politik. Auf Initiative der Grünen hat unter anderem die Rechtswissenschaftlerin Silke Ruth Laskowski geprüft, ob es sich auf Deutschland übertragen lässt. News.de spricht mit ihr.
Frau Laskowski, bitte umreißen Sie kurz das Parité-Gesetz.
Silke Ruth Laskowski: Das französische Parité-Gesetz wurde im Jahr 2000 verabschiedet und übersetzt heißt es «Gesetz über den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und auf Wahl beruhenden Ämtern». 2001 trat es in Kraft. Das Gesetz ist verbindlich, auf den Kandidatenlisten müssen Frauen und Männer gleichberechtigt präsentiert sein. Bei Nichteinhaltung werden Kandidatenlisten nicht berücksichtigt. Also ein durchaus steuerungskräftiges Instrument, das in Frankreich für Europawahlen, Parlamentswahlen, Regionalwahlen und Kommunalwahlen gilt. Wobei die Strukturen in Frankreich anders sind als bei uns, das ist kein föderaler Staat.
• Eine Frau im Kanzleramt: Angela Merkel wird 2005 die erste deutsche Regierungschefin. Die Warum ist in Deutschland die Geschlechter-Gleichheit in der Politik bislang nicht gesetzlich geregelt?
Laskowski: Bislang galt auch als herrschende Meinung, dass ein solches Gesetz verfassungsrechtlich nicht zulässig sein soll. Dieser Auffassung widerspreche ich. Ich habe in Berlin die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens vorgestellt. Eine repräsentative Demokratie läuft darauf hinaus, dass das Volk im Parlament gespiegelt werden soll, um dann auch eine interessengerechte Politik machen zu können. Diese Politik ist nicht möglich, wenn nur ein Teil des Volkes sich im Parlament befindet. Und so ist es im Moment.
Wie prüft man, ob ein Gesetz übertragbar ist?
Laskowski: Das Gutachten lief auf die Frage hinaus, ob wir eine gesetzliche Quotenregelung einführen können, derzufolge die Kandidatenlisten immer abwechselnd mit Männern und mit Frauen besetzt sind. Bislang herrschte die Meinung vor, so ein Gesetz sei gar nicht möglich, weil Männer dann benachteiligt werden. Das sei ein Eingriff in die Grundsatzfreiheit. Dabei wurde aber übersehen, dass die Chancengleichheit bei Frauen und Männern heute noch gar nicht hergestellt ist. Dass wir als Frauen immer noch aufholen, den demokratischen Vorsprung, den Männer haben, weil sie schon viel länger das aktive und passive Wahlrecht besitzen und am politischen Leben teilhaben dürfen.
Also, könnte man sagen, ein Gesetz wäre eine Hilfe, um die Frauen
aufholen zu lassen?
Laskowski: Genau. Man schafft Gesetze, um Strukturen aufzubrechen. Um endlich zu dem Stand zu kommen, dass wir wirklich für beide Geschlechter eine gleiche Chance haben, um beispielsweise an Bundestagsmandate zu kommen.
Brauchen wir für die EU auch so ein Gesetz?
Laskowski: Mit der EU verhält es sich komplizierter. Die einzelnen Mitgliedstaaten schicken ihre Abgeordneten in das Europäische Parlament und somit greift das nationale Recht. Gesetzliche Regelungen finden sich ansonsten im Europawahlgesetz und im Europarecht mit dem allgemeinen Gleichberechtigungsgebot. Aber solange der europäische Gesetzgeber nicht vorprescht, wird das Verfahren national geregelt.
Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski ist an der Universität Kassel im Fachgebiet Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Umweltrecht tätig. Für die Grünen prüfte sie, ob das Parité-Gesetz auf Deutschland übertragbar ist.
bjm/news.de
http://www.news.de/politik/5174/frauen-die-aufholjagd-erleichtern/1/
(17.05.11) - Eine deutliche Mehrheit der eingeladenen Experten hat sich für die Einführung einer Frauenquote ausgesprochen. Dies wurde bei einer Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich. Privatdozentin Elke Holst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung wies darauf hin, es gebe kaum Veränderungen in der "massiven Unterrepräsentanz" von Frauen in den Spitzengremien großer Unternehmen in Deutschland. Anfang 2011 habe der Frauenanteil in den Vorständen der Top-200-Unternehmen bei 3,2 Prozente und in den Aufsichtsträten bei 10,6 Prozent gelegen. Neben einem anhaltend extrem geringen Anteil von Frauen in den Top-Gremien großer Unternehmen deute vieles auf verfestigte Strukturen und eine "erhebliche Resistenz gegen Veränderungen" hin.
Jutta Freifrau von Falkenhausen, Vize-Präsidentin der Initiative "Frauen in die Aufsichtsräte", machte darauf aufmerksam, dass auch zehn Jahre nach der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft freiwillige Maßnahmen offenbar nicht zum Erfolg führten. Vor diesem Hintergrund seien die Initiativen aus der parlamentarischen Opposition nur zu begrüßen.
Für eine Frauenquote sprach sich ebenfalls Professorin Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel aus. Eine solche Quote verstoße nicht gegen das Grundgesetz.
Professorin Heide Pfarr, Mitglied der Geschäftsführung der Hans-Böckler-Stiftung, setzte sich mit dem Argument auseinander, dass manche Frauen keine Quotenfrau sein wollen. Die Sachverständige stellte fest, dass die Gesellschaft eine Frauenquote brauche.
"Solange sich nichts in den Köpfen ändert, brauchen wir eine Quote", war Professorin Marlene Schmidt vom Deutschen Juristinnenbund e.V. überzeugt.
Professorin Ute Sacksofsky, die den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main innehat, meinte, Frauen seien in Führungspositionen in der Wirtschaft in Deutschland bei weitem unterrepräsentiert. Dies habe sich in den letzten Jahrzehnten kaum geändert. Dies sei "fast peinlich", so das Fazit der Expertin.
Gegen die vorliegenden Initiativen sprachen sich drei Sachverständige aus. Angelika Dammann, Vorstandsmitglied Personal beim Software-Unternehmen SAP AG, sagte, die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote stelle kein geeignetes Mittel dar, um das Problem der nicht ausreichenden Repräsentanz von Frauen in höchsten Führungsgremien zu lösen. Dazu bedürfe es eines breiten und längerfristig angelegten Maßnahmenpaketes, zu dem sich Unternehmen und Politik gleichermaßen verpflichten müssten. Eine Quote, die auf kurzfristige Änderungen in den kommenden Jahren abziele, greife daher zu kurz und werde nicht ohne Qualitätseinbußen erfüllbar sein.
Professor Heribert Hirte von der Universität Hamburg sagte, ganz wesentlich sei die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Bewerberinnern, die in ausreichendem Maß nicht vorhanden seien. Diese lasse sich mit einer gesetzlichen Quote nicht lösen.
Yvonne Beiertz, Personalberaterin bei Spencer Stuart Associates GmbH aus Frankfurt am Main, kam zu dem Resümee, dass unter den bisher herrschenden Bedingungen Frauenanteile im vorgesehenen Umfang und Zeitrahmen kaum erreichbar seien. Als Voraussetzung für eine schnellere Entwicklung müssten zum einen diese Gremien mit qualifizierten Frauen durchlässiger besetzt werden. Zum anderen müssten wesentlich mehr Frauen eine Karriere machen, die sie für Führungs- und Aufsichtsgremien qualifiziert. Eine Änderung bestehender Gesetze zur Einführung der Frauenquote sei nicht erforderlich.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten und der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen (17/4683, 17/3296). Auch die Fraktion Die Linke hat sich für mehr Geschlechtergerechtigkeit ausgesprochen (17/4842). (Deutscher Bundestag: ra)
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