Falschbeschuldigung Tutlingen - Lügen-Presseartikel der übelsten Sorte (Falschbeschuldigung)
Bereits die Überschrift sagt so einiges über die Lügenpresse-Schmiranten-Made aus. Dort heißt es nämlich "Vergewaltigung:"! Und der Gender-Fascho-Penner denkt aufgrund seiner Gender-Hirnwäsche offenbar das merkt keiner, wenn danach was von Freispruch steht. Also ist das keine "Vergewaltigung" sondern die Straftat der Falschbeschuldigung. Praktisch der gesamte Beitrag ist durchzogen von Lügengewäsch und Dreckbewurf gegen den Mann. Am Ende steht sogar noch übertragend, daß der Falschbeschuldigte zu einer Gruppe von feigen Wichteln gehören würde. Na hoffentlich regelt der Rocker mal die Angelegenheit mit dem A. Lothar Häring auf Rocker-Art. :D
26.11.2015 - Von A. Lothar Häring
Vergewaltigung: Freispruch für Red-Devils-Mann
Red-Devils-Mitglied vor Amtsgericht angeklagt – Aussagen von Zeugen widersprechen der Version des mutmaßlichen Opfers
Tuttlingen sz Ein 25-Jähriger ist am Donnerstag vor dem Tuttlinger Amtsgericht freigesprochen worden. Die Anklage wegen Vergewaltigung war aufgrund mehrerer Zeugenaussagen nicht haltbar.
Auf der Anklagebank des Amtsgerichts Tuttlingen sitzt ein großer Mann, 25 Jahre alt, Mitglied der Red Devils Tuttlingen, Kapuzenpulli mit der Aufschrift „Hang Over 81“, von Beruf „Fachkraft für Küchenmöbel-Umzugsservice“, seit Juli arbeitslos. Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer wirft ihm vor, eine Frau am frühen Morgen des Fasnachtssonntags in einem Nebenzimmer des Clubraums vergewaltigt zu haben. Es steht Aussage gegen Aussage.
Der Angeklagte widerspricht entschieden. Es sei nach einer durchzechten Nacht im Abstand von etwa zwei Stunden sogar zweimal zum ungeschützten, „relativ groben“ Geschlechtsverkehr gekommen – jeweils „zu 100 Prozent“ einvernehmlich“. Und: Bereits vor etwa zwei Jahren habe er mit der jungen Frau einen „One-Night-Stand“ gehabt.
Zeugin völlig verängstigt
Plötzlich kommt eine Mitarbeiterin des Gerichts in den Saal – einzige Zuhörer sind zwei Polizisten und ein Red-Devils-Anhänger – und berichtet, vor dem Gebäude stehe die Hauptzeugin, die Angst habe und sich nicht hereintraue. Das mutmaßliche Opfer erhält Begleitschutz, weigert sich aber in Anwesenheit des Angeklagten auszusagen. Darauf beschließt das Gericht dessen vorübergehenden Ausschluss –gegen den Willen seines Verteidigers Peter Messmer (Singen).
Die 22-Jährige, die noch Schülerin ist, betritt weinend den Gerichtssaal und beruhigt sich während ihrer gesamten Vernehmung nicht.
Ihre Darstellung: Als sie am frühen Morgen auf die Toilette gehen wollte, habe sie der Angeklagte ins Nebenzimmer gedrängt und dort auf einem Klappbett vergewaltigt. Einzelheiten wisse sie nicht mehr. „Ich habe versucht, das zu verdrängen, mir gehen tausend Bilder durch den Kopf“, sagt sie. Und: „Ich wollte das nicht, aber er hat immer weitergemacht. Mir kam das vor wie tausend Stunden.“ Sie berichtet, dass sie schon früher unter Depressionen gelitten und jetzt einen Rückschlag erlitten habe. Und dann betont sie noch weinend: „Ich muss stark sein für meinen dreijährigen Sohn.“
Club-Besucher widersprechen Version
Zwei junge Männer aus Leipzig, die am frühen Morgen als eine der wenigen Gäste noch im Clubraum waren, widersprechen ihrer Version. Einer sagt, es habe keinerlei Spannungen gegeben, im Gegenteil: „Sie griff nach ihm und nahm ihn mit.“ Sein Kumpel, der die Frau nach Hause fuhr, bestritt ihre Angaben, wonach sie ihm auf der Heimfahrt von der Vergewaltigung erzählt habe. Sie sei entspannt gewesen. Und ein Kriminalbeamter erklärt, es gebe „einen gewissen Widerspruch“ über ihre Darstellung des zeitlichen Ablaufs. Die medizinische Sachverständige erklärt, dass die Untersuchungen keine nennenswerten Spuren von Gewalt erbracht haben.
Staatsanwältin Mayländer nimmt ihre Anklage zurück und plädiert auf Freispruch, legt aber Wert auf die Feststellung: „Sie haben ein bisschen ein Problem im Verhalten zu Frauen.“ Verteidiger Messmer sagt, die Frau habe in einigen Punkten nachweislich gelogen und in anderen übertrieben, In gewisser Weise sei sie auch Opfer. Messmer: „Wir haben hier die Situation Kachelmann, also im Zweifel für den Angeklagten.“
Nach kurzer Beratung mit seinen beiden Beisitzerinnen verkündet Richter Thomas Straub das Urteil: Freispruch. Es gebe „Fragezeichen bei der Glaubwürdigkeit“. Allein die Aussagen der jungen Frau, so die weitere Begründung, seien zu vage, um von einer Vergewaltigung auszugehen. Widerlegt werde sie zudem durch die medizinische Sachverständige und die Zeugen.
Regeln der Red Devils
Die Red Devils (auch 18:4, für die Buchstabenfolge) sind ein Motorrad- und Rockerclub, der als größter Supporter (Unterstützer) der Hells Angels dient. Dafür spricht auch der Kapuzenpulli des Tuttlingers, der vor dem Gericht mit der Aufschrift („Hang Over 81“) auftrat. Die Zahl weist auf die Buchstabenfolge der Hells Angels hin, wird aber auch in rechtsextremen Kreisen verwendet (für H wie Hitler und A wie Adolf). Die Regeln und Aufnahmebedingungen bei den Red Devils (Roten Teufel) sind nicht so streng wie bei den Hells Angels. (här)
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