EGMR-Urteil zur Meinungsfreiheit - Erfolg für Abtreibungsgegner (Recht)
Abtreibungsärzte dürfen mit „Babycaust“ in Verbindung gebracht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
KARLSRUHE TAZ | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt. Erfolg hatte eine Beschwerde des Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen aus dem baden-württembergischen Weinheim.[..]
Die Listung auf der Seite babycaust.de vergleiche Abtreibungsärzte auch nicht zwingend mit dem NS-Holocaust. Man könne darin auch nur einen allgemeinen Hinweis darauf sehen, dass Recht und Moral auseinanderklaffen können.[..]
http://www.taz.de/EGMR-Urteil-zur-Meinungsfreiheit/!5252103/
Jetzt bin ich ja mal gespannt, ob die Bundesrepublik dagegen Berufung einlegen wird, dazu hat sie 3 Monate Zeit.
Interessant ist in dem Zusammenhang auch, dass der Estrela-Bericht http://de.wikimannia.org/Estrela-Bericht der EU zwar nicht angenommen wurde, in dem die straffreie Abtreibung gefordert wurde, hingegen der Noichl-Bericht http://de.wikimannia.org/Noichl-Bericht angenommen wurde, in dem ebenfalls die Abtreibung gefordert wurde.
Noch ist es nur ein Beschluss und ich bin mir gerade nicht sicher, ob die einzelnen Länder das auch umsetzen müssen. Wenn dem so wäre, dann darf man in Zukunft vermutlich nicht mehr von Mord reden.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Christine,
27.11.2015, 07:36
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phaidros52,
27.11.2015, 12:11
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