Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129654 Einträge in 32205 Threads, 293 registrierte Benutzer, 410 Benutzer online (1 registrierte, 409 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Misshandlung - geht offenbar auch "Kindeswohl"orientiert (oder so) (Gewalt)

Don Camillo, Friday, 27.11.2015, 17:48 (vor 3313 Tagen) @ Marvin

Große Preisfrage: "Was hätte die Mutter für diese exakt gleiche Tat von Baby-Misshandlung bekommen?".

Naja, nach Ulrich Vultejus*¹ sind Frauen ja besonders betroffen. Und die BRD-BmbH-Terrorjustiz drückt diese Betroffenheit jederzeit mit der grundgesetzlich gesichertenen Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3) mit Gesinnungsurteilen in Zahlen aus. Hier ein aktuelles Beispiel:

08.10.2015 - Zu Haftstrafe verurteilt
Mutter quälte Kind mit verseuchten Spritzen
Sein Leben hing zeitweise am seidenen Faden: Ein kleiner Junge liegt auf der Intensivstation, die Ärzte kämpfen um sein Leben. Was die Mediziner nicht ahnen: Die Mutter hat ihm zuvor mit Fäkalien, Speichel und Blumenwasser verseuchte Substanzen gespritzt. Sobald sich der Zustand des Dreijährigen verbessert, gibt sie ihm erneut eine giftige Spritze...

Und nun festhalten:

...Dafür muss die 30-Jährige nun für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis...

Die Alte hatte sich wohl korrekt am sogenannten "Kindeswohl" orientiert.

---

Anmerkung
*¹ Aus der Wikiprawda (selbstredend ohne Link zu dem Lumpen-Laden):
Ulrich Vultejus (* 12. Juli 1927; † 2009) war ein deutscher Richter, Bürgerrechtler und justizkritischer Publizist. Er veröffentlichte auch unter den Pseudonymen Urs Tatze und Wally Walfisch... Aussage bezieht sich auf diesen Link

Und hier Fakten zu der Gesinnungs-Made: «Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. [...]
Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. [...]
Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.»


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum