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Kindererziehungszeiten zur Rente werden nur einem Elternteil angerechnet, wie sieht das dann bei Lesben und Schwule aus? (Familie)

Marvin, Tuesday, 08.12.2015, 18:37 (vor 3273 Tagen)

Nur einem Elternteil wird die Erziehungszeit zur Rente angerechnet, in der Regel immer der Mutter, auch dann, wenn sich nur der Vater um das Kind gekümmert hat, braucht der Vater die Zustimmung der Mutter dass ihm die Erziehungszeit zur Rente angerechnet wird (Männer- und Väterfeindliche SPD / Grüne sind die Hauptverantwortlichen für diese verbrecherische Ungerechtigkeit). Wie sieht es aber mit Lesben und Schwule aus, die gemeinsam ein Kind erziehen, wem wird dann die Erziehungszeit zur Rente angerechnet. Hier steckt ganz Gewiss die Justiz und die Politik in der Zwickmühle, einem leiblichen Vater haben sie immer grundsätzlich die Rechte genommen und entsorgt wurden!


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