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Gehaltsverhandlungen Schwesig: Arbeitgeber sollen in Stellenanzeigen Gehaltsangebot nennen (Lügenpresse)

Die Fluchbegleiterin @, Saturday, 12.12.2015, 17:29 (vor 3066 Tagen) @ Don Camillo

Gehaltsverhandlungen
Schwesig: Arbeitgeber sollen in Stellenanzeigen Gehaltsangebot nennen

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will Unternehmen dazu verpflichten, bei Stellenausschreibungen anzugeben, welches Gehalt sie für den Job mindestens zahlen werden.

In der Stellenanzeige sei "jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlungen dienen soll", heißt es im Referentenentwurf zum "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern". Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf den ihm vorliegenden Entwurf.

Würde der Arbeitgeber auch mehr zahlen als das angegebene Mindestentgelt, "hat er diese Bereitschaft in der Ausschreibung anzugeben". Die Transparenz solle Frauen helfen, bei Gehaltsgesprächen besser zu verhandeln.
Gesetz für mehr Gehaltsgerechtigkeit soll dieses Jahr kommen

Schwesig hat angekündigt, noch in diesem Jahr ein Entgeltgleichheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Mit dem Gesetz will sie erreichen, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden.

"Derzeit ist die Frage des Gehaltes in Deutschland eher ein Tabuthema, es ist eine Blackbox. Viele wissen gar nicht, ob sie eigentlich fair und gerecht bezahlt werden", sagte Schwesig bei der Vorstellung des Entwurfs.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen 2014 durchschnittlich 21,6 Prozent weniger als Männer. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass Frauen viel öfter in Teilzeit arbeiten als Männer und häufiger Jobs in schlechter bezahlten Branchen haben, etwa in der Pflege oder der Kinderbetreuung.
Werden diese Faktoren heraus gerechnet, verdienen Frauen im Schnitt aber immer noch weniger als Männer.

Bereits vor einigen Tagen hatte Schwesig eine andere Neuerung angekündigt, die das Gesetz vorsieht. So sollen Frauen künftig von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen können, was Männer in vergleichbaren Positionen verdienen und nach welche Kriterien sie eingestuft wurden. Liegt eine Benachteiligung vor, kann der Betriebsrat eingeschaltet oder geklagt werden.

Aus der Wirtschaft kam bereits scharfe Kritik an Schwesigs Plänen. "Das geplante Gesetz muss gestoppt werden. Es schafft jede Menge neue Bürokratie", hieß es in einer Mitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

http://www.sueddeutsche.de/politik/gehaltsverhandlungen-schwesig-arbeitgeber-sollen-in-stellenanzeigen-gehaltsangebot-nennen-1.2780115


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