Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129369 Einträge in 32093 Threads, 293 registrierte Benutzer, 369 Benutzer online (0 registrierte, 369 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

[Recht] Nach Köln: Verschärfung des Sexualstrafrechts (Falschbeschuldigung)

wolle pelz, Berlin, Thursday, 07.01.2016, 20:09 (vor 3250 Tagen)

Was zunächst blockiert wurde, wird nun im Zuge der Vorkommnisse von Silvester kund getan.

Das Volk ereifert sich und schluckt die Pille leichter.

[Recht] Nach Köln: Verschärfung des Sexualstrafrechts

--
--
http://www.faktum-magazin.de
http://www.pelzblog.de
Herzschmerz: http://www.wolleweb.de

Zitat W. Churchilll

G. Gottfried @, Friday, 08.01.2016, 10:23 (vor 3249 Tagen) @ wolle pelz

Never let a good crisis go to waste - (Verschwende nie eine Krise)

Im Windschatten der Ereignisse werden Gesetze erlassen die ansonsten nicht oder nur schwer durchsetzbar sind.
Aktuell eben das Sexualstrafrecht, natürlich zu Ungunsten der Männer.
Schon Erledigtes wird weiter verschärft: Waffenrecht, Steuern/Gebühren, Durchgriffsrechte auf Immobilien und Vermögenswerte, Kapitalverkehrskontrollen, Kommunikationsüberwachung, Emissionswerte bei KFZ/Heizung wenn in Afrika der Wald brennt...

Künftige Szenarien zur Einschänkung der Freiheit/Lebenqualität der Männer:
Für Auswanderer eine Reichsfluchtsteuer wie 1931
Für Eheverweigerer Unterhaltspflicht z.B. bei 3x übernachten lassen
GV mit Prostituierten ist Vergewaltigung (gibt es schon)
Verbot von realistischen Sexpuppen, http://campaignagainstsexrobots.org

Dient alles der Ressourcenverteilung Richtung Frau und gleichzeitig den Mann als produktives Arbeitstier zu fesseln.

.... Unfassbar!

Rosta, Friday, 08.01.2016, 12:54 (vor 3249 Tagen) @ wolle pelz
bearbeitet von Rosta, Friday, 08.01.2016, 13:01

Danke für die Info Wolle. Hätte ich sonst nicht mitbekommen.

Hier übrigens die Originalquelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/SchutzSexuelleSelbstbestimmung.html

Kernpunkt:

„§ 179
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“.
b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person
1. aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist,
2. aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist
oder
3. im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet,
sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von dieser Person
vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren,
- 4 -
in minder schweren Fällen der Nummern 2 und 3 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Sieht wohl so aus als sollte ich mich zukünftig wieder vermehrt mit (Hardcore-)MGTOW beschäftigen...

Wer über das Thema tatsächlich doch nochmal lachen möchte (oder kann), dem sei folgendes Video empfohlen:

https://www.youtube.com/v/watch?v=Z2iF0uHa3hI ;-)

....

Danke für die Links!

wolle pelz, Berlin, Friday, 08.01.2016, 22:48 (vor 3249 Tagen) @ Rosta

powered by my little forum