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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Glauben statt Beweise (Recht)

Manhood, Tuesday, 15.01.2013, 10:21 (vor 4328 Tagen)

Vorwurf der versuchten Vergewaltigung: Der Angeklagte hat das Glaubensroulette verloren. Pech für ihn, dass man ihm die Schuld nicht nachweisen konnte:

Chef bedrängte Angestellte – zwei Jahre bedingt

von Attila Szenogrady - Ein Vorgesetzter eines Zürcher Gastro-Betriebes hat versucht, seine Angestellte zu vergewaltigen. Dem Vorwurf, sie hätte sich in ihn verliebt, schenkte das Gericht keinen Glauben.

Wieder einmal standen vor Gericht Aussage gegen Aussage. Laut Anklage hat ein Vorgesetzter eines Zürcher Gastro-Betriebes eine erheblich jüngere Angestellte im Herbst 2010 immer wieder sexuell belästigt. Die Frau musste sich nicht nur schlüpfrige Bemerkungen, sondern auch aufdringliche Handgriffe gefallen lassen. Der Fall eskalierte, als der Chef die Geschädigte in einem Kühlraum vergewaltigen wollte. Sie konnte sich in letzter Minuten losreissen und flüchten.

Nachdem das Opfer Anzeige erstattet hatte, kamen auf den Vorgesetzten schwere Zeiten zu. Er kam für mehrere Wochen in Untersuchungshaft und wurde fristlos entlassen.

Racheakt geltend gemacht

Die Vorwürfe seiner Angestellten wies er allerdings zurück und machte einen Racheakt geltend. So hätte sich die Geschädigte in ihn verliebt. Als er nicht darauf reagiert habe, soll sie ihn falsch beschuldigt haben, führte er an der Prozesseröffnung im letzten Oktober vor Gericht aus. Als Beweis legte er eine angeblich bereits gelöschte SMS-Nachricht mit einer Liebeserklärung der Geschädigten ins Recht.

Das Gericht liess das Handy des Beschuldigten untersuchen. Allerdings ohne Ergebnis, da die Polizei keine Liebes-SMS der Geschädigten ausfindig machen konnte. Das Gericht folgte nun vielmehr den glaubhaften, zurückhaltenden und detailreichen Angaben der Frau. Sie habe sich sogar selber Vorwürfe gemacht, führte der Gerichtsvorsitzende aus.

Schadenersatz und Schmerzensgeld

Der Beschuldigte wurde wegen versuchter Vergewaltigung, mehrfacher Drohung sowie mehrfacher sexueller Belästigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltshaft hatte sogar 30 Monate gefordert. Die Hälfte davon unbedingt. Das Gericht hielt dem Beschuldigten den blossen Versuch sowie eine lange Verfahrensdauer zugute.

Der Ex-Chef wurde verpflichtet, seiner früheren Angestellten ein Schmerzensgeld von 10'000 Franken zu entrichten. Zudem einen Schadenersatz in noch unbekannter Höhe.

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Chef-bedraengte-Angestellte---zwei-Jahre-bedingt-13932381

Grüsse

Manhood

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