.... Unfassbar! (Falschbeschuldigung)
Danke für die Info Wolle. Hätte ich sonst nicht mitbekommen.
Hier übrigens die Originalquelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/SchutzSexuelleSelbstbestimmung.html
Kernpunkt:
„§ 179
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“.
b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person
1. aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist,
2. aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist
oder
3. im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet,
sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von dieser Person
vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren,
- 4 -
in minder schweren Fällen der Nummern 2 und 3 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Sieht wohl so aus als sollte ich mich zukünftig wieder vermehrt mit (Hardcore-)MGTOW beschäftigen...
Wer über das Thema tatsächlich doch nochmal lachen möchte (oder kann), dem sei folgendes Video empfohlen:
https://www.youtube.com/v/watch?v=Z2iF0uHa3hI
....
gesamter Thread:
- [Recht] Nach Köln: Verschärfung des Sexualstrafrechts -
wolle pelz,
07.01.2016, 20:09
- Zitat W. Churchilll - G. Gottfried, 08.01.2016, 10:23
- .... Unfassbar! -
Rosta,
08.01.2016, 12:54
- Danke für die Links! - wolle pelz, 08.01.2016, 22:48