Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Männermagazin TV: In Köln trage ich keinen Slip (Allgemein)

Henry @, Tuesday, 12.01.2016, 20:40 (vor 3267 Tagen) @ Leutnant Dino

Besonders wichtig finde ich Deine Warnung, sich bei einem Konflikt, beispielsweise im Zusammenhang eines sexuellen Übergriffs, einzumischen. Hinterher könnte man mit hoher Wahrscheinlichkeit der Dumme sein. Und das wollen wir nun wirklich nicht (mehr).

Man stelle sich mal vor, dass es für einen außenstehenden, möglicherweise ein weißer Ritter, so ausieht, als ob ein Nordafrikaner eine deutsche Tussie begrabscht. Vielleicht hat er aber nur ihre nuttige wunderschöne Landestracht bewundert und den Träger ihres Tops ein bißchen hochgezogen, weil er den Anblick ihrer Nippel nicht ertragen hat. Die Tusse erschrickt und weicht reflexartig zurück. Der weiße Ritter greift sofort ein und nun gibt es mehrere gefährliche Optionen von Szenarien:

1. Er haut dem Afrikaner eine rein, der trollt sich und plötzlich steht er mit einer Tusse da die er nicht kennt und alle Optionen auf ihrer Seite hat. Vielleicht war der Afrikaner ihr Freund und nun ist sie sauer und beschuldigt den weißen Ritter des Übergriffs...

2. Der Nordafrikaner wehrt sich, es entwickelt sich eine Schlägerei zwischen den beiden und der Afrikaner unterliegt mit Kieferbruch, Gehirnerschütterung und gebrochenem Arm. Passanten haben mittlerweile die Polizei herbeigerufen und diese verhaften den weißen Ritter wegen schwerer Körperverletzung. Die Tussie hat sich mittlerweile aus dem Staub gemacht und auch sonst gibt es keinen Zeugen, der den Tathergang bezeugen kann. Der Afrikaner zeigt den weißen Ritter an und der hat dann wenig zu lachen...

3. Der Nordafrikaner wehrt sich und schlägt den weißen Ritter krankenhausreif. Die Polizei kommt und die Tusse ist weg. Der Nordafrikaner bezichtigt den deutschen eines sexuellen Übergriffs, die Zeugin ist weg und der weiße Ritter ist der absolute Loser...

Vielleicht war es aber auch so: Die deutsche Tussie hat den Nordafrikaner angesprochen, der gerade einen kleinen Abendspaziergang ausserhalb seiner Flüchtlingseinrichtung macht, und wollte vielleicht ein bißchen flirten. Der Bereicherer weist die Tusse schroff zurück und die ist schwer beleidigt. Sie fängt an zu schreien und reißt sich die Bluse runter um den Nordafrikaner der versuchten Vergewaltigung zu bezichtigen. Der weiße Ritter greift ein und macht den Afrikaner unter Zufügung von Verletzungen unschädlich. Die Polizei kommt und es stellt sich heraus, dass die Tusse einfach nur ein widerwärtiges Schauspiel abgeliefert hat und der Afrikaner völlig unschuldig ist. Na dann Prost, weißer Ritter...

Weit hergeholt? Bitte schön, es fehlt -Gott sei Dank- nur der weiße Ritter, der helfen wollte:

Zeit: 10.01.2016, 02:00 Uhr Ort: Hamburg-Meiendorf, Barkoppelstieg, Verdacht der sexuellen Nötigung: Eine 34-jährige Frau zeigte beim Wachdienst an, dass zwei unbekannte Männer sie vergewaltigt hätten. Sechs Funkstreifenwagen fuhren zum mutmaßlichen Tatort. Das Fachdezernat für Sexualdelikte wurde eingebunden und übernahm die Ermittlungen. Nach derzeitigem Sachstand liegt kein Sexualdelikt vor.“

Noch ein wirklich zugetragener Fall, der zu denken gibt und vor persönlichem Eingreifen warnt:

LEIPZIG. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat die Freilassung von zwei polizeibekannten Asylbewerbern gerechtfertigt, die am vergangenen Wochenende eine Frau sexuell belästigt hatten. Die Männer hatten aus einer Gruppe von Arabern heraus eine 31 Jahre alte Leipzigerin im Hauptbahnhof umringt und ihr zwischen die Beine gefaßt. Die Frau konnte sich losreißen und die Polizei alarmieren. Die Täter wurden daraufhin festgenommen.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Angriff jedoch nur als „Beleidigung“ zu werten. „Der Vorwurf zum Nachteil der 31jährigen Frau stellt sich strafrechtlich nach hiesiger Auffassung als sexuell motivierte tätliche Beleidigung dar“, sagte ein Sprecher der Mopo24. Auch sexuelle Nötigung komme nicht in Betracht. „Es fehlt hierfür an der Anwendung von Gewalt beziehungsweise an einer Drohung mit Gewalt gegen Leib und Leben.“

Da Beleidigung nicht als schwere Straftat gelte, habe kein Grund bestanden, den hauptverdächtigen Tunesier in Untersuchungshaft zu nehmen. Daß der Übergriff aus einer größeren Gruppe heraus stattfand, sei in diesem Fall irrelevant, teilte die Staatsanwaltschaft mit. „Die Personen waren zwar in der Nähe. Daß diese aber auf das Tatgeschehen Einfluß hatten, dafür haben wir keine Anhaltspunkte.“ (ho)

Quelle: Junge Freiheit


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