Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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TrittbrettfahrerINNEN??? "Innerhalb von 48 Stunden muss der Einbruch-Diebstahl oder Raub bei der Polizei angezeigt werde (Genderscheiss)

Die Fluchbegleiterin @, Thursday, 14.01.2016, 17:35 (vor 3234 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Thursday, 14.01.2016, 18:00

https://www.friendsurance.de/blog/handydiebstahl-versicherung/

1. Schritt: Wo muss ich mich zuerst melden?

Innerhalb von 48 Stunden muss der Einbruch-Diebstahl oder Raub bei der Polizei angezeigt werden. Mehr zu diesem Schritt erfahren Sie auch hier in unserem Artikel “Handy geklaut – Was tun bei Handy-Diebstahl?”.

Mit dem Nachweis dieser Diebstahlanzeige müssen Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrer Handyversicherung melden. Wenn Sie Ihre Handyversicherung über Friendsurance abgeschlossen haben, können Sie Ihren Schaden direkt unter unserer kostenlosen Hotline (0800-087 088 0) oder im Kundenkonto melden. Zusätzlich müssen Sie auch die Versicherung direkt kontaktieren und alle notwendigen Dokumente einreichen.[...]

Honi soit qui mal y pense??? ;-) Nö.

Freitag=Feiertag, Sa(=WERKTAG - siehe unten), SONNTAG - am Montag nach den Nachrichten explodieren plötzlich die Zahlen bis Diesnttag.... Hmmmh Das riecht nicht nur, dass stinkt - bestialisch! NACH MEINEM MEINEN UND DAFÜRHALTEN ;-))) Art. 5 GG ;-)))

1. Schritt: Wo muss ich mich zuerst melden?

Innerhalb von 48 Stunden muss der Einbruch-Diebstahl oder Raub bei der Polizei angezeigt werden. Mehr zu diesem Schritt erfahren Sie auch hier in unserem Artikel “Handy geklaut – Was tun bei Handy-Diebstahl?”.

Mit dem Nachweis dieser Diebstahlanzeige müssen Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrer Handyversicherung melden. Wenn Sie Ihre Handyversicherung über Friendsurance abgeschlossen haben, können Sie Ihren Schaden direkt unter unserer kostenlosen Hotline (0800-087 088 0) oder im Kundenkonto melden. Zusätzlich müssen Sie auch die Versicherung direkt kontaktieren und alle notwendigen Dokumente einreichen.


http://www.areamobile.de/ratgeber/handy/hilfe/handy-gestohlen-beim-handy-diebstahl-schnell-reagieren

Der zweite Weg sollte zur Polizei führen, um eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls zu stellen. Dabei sollte man die Beamten bitten, einem umgehend eine Anzeigenbescheinigung oder hilfweise wenigstens die sogenannte Tagebuchnummer der Anzeige zu geben. Diese benötigt man nämlich zwingend, wenn man den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen möchte. Das kann je nach Vertrag die Hausratversicherung oder eine Reisegepäckversicherung sein. Die Schadensmeldung, dass ein Handy gestohlen wurde, muss dort innerhalb von drei Werktagen vorliegen. Man beachte dabei, dass der Samstag als Werktag immer mitzählt.


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