Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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HASHTAG Dinkelscherben? Berufungsverfahren um Schadenersatz wg. erlittener U-Haft aufgrund Vergewaltigungsvorwurf (Recht)

Die Fluchbegleiterin @, Sunday, 17.01.2016, 20:10 (vor 3236 Tagen)

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

URL: https://olg-frankfurt-justiz.hessen.de
Diesen Artikel finden Sie unter: Pressemitteilungen > Terminsvorschau
Berufungsverfahren um Schadenersatz wg. erlittener U-Haft aufgrund Vergewaltigungsvorwurf (letzte Aktualisierung: 15.1.2016)

In dem Berufungsverfahren zum Aktenzeichen 18 U 5/14 wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf 20.1.2016 um 11.00 Uhr in Saal II im Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main.

Für interessierte Medienvertreter ist nur eine beschränkte Anzahl von Sitzplätzen reserviert. Da eine Akkreditierung bisher nicht beplant ist, wird geraten, rechtzeitig vor Beginn der Verhanldung zu erscheinen.

Der Senat hat folgende sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen:

Für die mündliche Verhandlung in der Berufungssache ... wird gemäß § 176 GVG folgende

Sitzungspolizeiliche Anordnung

getroffen:

1. Alle Zuhörer und Medienvertreter - für letztere Ausnahme s. Ziff. 6 - sind nur durch den Zuhörereingang (Konrad-Adenauer-Straße/Vilbeler Straße) in den Sitzungssaal einzulassen.

2. Taschen und andere Behältnisse, Funkgeräte, Foto- und Filmapparate sowie sonstige Gegenstände, die der Ton- und Bildaufnahme oder -wiedergabe dienen, sind zu hinterlegen. Dies gilt insbesondere auch für Mobiltelefone und Laptops.

3. Der Zuhörerraum des Sitzungssaals wird spätestens 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn geöffnet. Es dürfen nur so viele Zuhörer und Medienvertreter eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

4. Medienvertretern stehen besondere Sitzplätze im Zuhörerraum zur Verfügung.

5. Prozessbeteiligte erhalten Zugang über den ordentlichen Eingang zum Sitzungssaal („Eingang für Prozessbeteiligte“). Mobiltelefone von Prozessbeteiligten sind vor dem Betreten des Sitzungssaales abzuschalten.

6. Ton-, Rundfunk-, Fernseh-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal und in seinen Zugängen sind während der Sitzung untersagt. Gleiches gilt für Interviews und ähnliches mit Verfahrensbeteiligten. Den Medienvertretern steht der Sitzungssaal für Ton-, Rundfunk-, Fernseh- und Filmaufnahmen vor Verhandlungsbeginn sowie nach Sitzungsende in Absprache mit dem Vorsitzenden zur Verfügung. Insoweit kann Zugang über den „Eingang für Prozessbeteiligte“ gewährt werden. Medienvertreter, die über diesen Eingang in den Sitzungssaal gelangen, haben Geräte, die zu Ton- und / oder Bildaufnahmen geeignet sind, während der Sitzung ausgeschaltet zu lassen. Dies gilt auch für Mobiltelefone.

7. Die angeordneten Maßnahmen für die Sitzung werden von Justizwachtmeistern durchgeführt und überwacht.

Frankfurt am Main, den 14.01.2016
Oberlandesgericht Frankfurt - 18. Zivilsenat

Der Vorsitzende

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