Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Anleitung, wie es mit ein bißchen Einsatz funktionieren kann (GEZ)

Henry @, Tuesday, 19.01.2016, 12:11 (vor 3238 Tagen) @ Matrose

Vorab: Es gibt m. E. nicht den bequemen, völlig stressfreien Weg, dass man ein Formular ausfüllt, abschickt und dann bis zu seinem Lebensende den Zwangsbeitrag vom Hals hat. Ein bißchen Einsatz sollte es einem schon wert sein.

Mir hat (bis zu dem heutigen Stand) u.a. folgende Literatur geholfen:

Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013: So gelingt die Flucht aus dem System

Folgende Rezension zu dem Buch und die Kommentare dazu auf Amazon sind auch hilfreich: http://www.amazon.de/review/R1CPY6YWZ4F2YE/ref=cm_cr_dp_cmt?ie=UTF8&ASIN=3981176065&channel=detail-glance&nodeID=299956&store=books#wasThisHelpful

Angeschafft habe ich mir auch folgendes Buch: Raus aus dem Zwangs-TV: Die Beitragsservice-Falle

und als Begleitliteratur einen nützlichen Ratgeber für "juristische Konflikte aller Art": Bernds Kampfbüchlein: Erste Hilfe bei schweren Konflikten: strategisch, juristisch, psychologisch

Im Internet gibt es darüber hinaus auch eine Fülle von Infos. Zum Beispiel hier eine ganz wichtige:

Eine Klägerin aus Kaiserslautern gewann vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen GEZ & Co.

Das Gericht rügte die rechtswidrigen Geschäftsgebaren des Beitragsservices und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scharf.

In dem Verfahren AZ „5 L 473/15.NW“ vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse am 7. Juli 2015 hat das Verwaltungsgericht indirekt das Geschäftsgebaren des Beitragsservices (der ehemaligen GEZ) und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerügt und der Klägerin Recht gegeben.

Die Klägerin, eine Frau aus Kaiserslautern, vertreten durch den in Sachen Rundfunkbeitrag bundesweit bekannten Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Norderstedt, klagte gegen die Stadt Kaiserslautern, die durch den Oberbürgermeister vertreten war. Dabei ging es um die die Abgabe einer Vermögensauskunft die im Zuge der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen erfolgen sollte.

Der Klägerin wurde Recht zugesprochen und gewann. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Im konkreten Fall bedeutet das:
Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt eine Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen auf der Grundlage des Landesverwaltungsvollstreckungsrechts nicht in Betracht. Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen -d. h. vor allem ein vollstreckbarer Verwaltungsakt- müssen vorliegen. Das Gericht hat dieses Vorliegen zu prüfen.

In allen Stadien des Vollstreckungsverfahrens -d. h. bei der Durchführung jeder einzelnen Vollstreckungsmaßnahme- muss eine genaue Bezeichnung der zu vollstreckenden Beitragsbescheide erfolgen.

Wenn bei einer Vollstreckungsmaßnahme -hier: Anordnung der Vollstreckungsbehörde zur Abgabe der Vermögensauskunft- der zu vollstreckende Beitragsbescheid überhaupt nicht benannt wird, ist diese Maßnahme inhaltlich nicht hinreichend bestimmt. Die Voraussetzungen für eine Anordnung der Abgabe der Vermögensauskunft sind dann nicht gegeben.

Das Urteil ist ein Nadelstich für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und entkräftet das rechtswidrige Geschäftsgebaren deren „Beitragsservices“.

Laden Sie das PDF-Dokument mit der gesamten Urteilsbegründung exklusiv direkt von unserer Seite herunter:

Beschluss Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße

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Quelle: http://online-boykott.de/de/nachrichten/138-exklusiv-klaegerin-gewinnt-vor-dem-verwaltungsgericht-neustadt


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