Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Gefährlicher als das Bundesverfassungsgericht (Vaeter)

Bolle aus Berlin, Thursday, 21.01.2016, 18:20 (vor 3228 Tagen)

Es ist nicht neu, dass das Bundesverfassungsgericht sich schwer tut mit ethisch vertretbaren und menschenrechtskonformen Entscheidungen.

Trickstaatlich statt rechtstaatlich werden Beschwerden nicht angenommen oder für unzulässig erklärt.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-031.html

Doch strammer als die Roben des BVerfG ist so manch eine deutsche Familienrichterin,die selbst die reaktionärste Entscheidung noch übertrumpft.
Getreu dem Motto: zu den Grundrisiken für Kinder und ihre Väter gehören hierzuland weibliche Rechtsrabulistikerinnen in der Rolle von Familienrichtern.

Während die Paragraphendeuter des OLG Frankfurt und des BVerfG der mütterlichen Täterin Generalabsolution erteilen und in Gutsherrenmanier dem Vater großzügig die Erlaubnis erteilen seinem elfjährigen Sohn einen Brief pro Monat zu schicken,"weil das Kind selbst keinen Umgang wünscht", stellt das für die Amtsrichterin Dr. Stephanie Wahsner eine Kindeswohlgefährdung dar.

Bei ihr heißt es deshalb mit ohne nachvollziehbar-sachlicher Begründung:
Totalausschluss des Vater-Kind-Kontaktes!
All inclusive Briefschreibverbot - warum nicht auch die Nachrichten von ARD und ZDF als kindeswohlgefährdend verbieten?

Zum Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg siehe hier:

http://sorgerechtapartheid.de/aktuelles/schriftverkehr.html

Was passiert nur nach dem 31.12.2016?


Für derartige Pamphlete finde ich nur noch Worte,die auszusprechen eine Beleidigungsklage nach sich ziehen würden.

Was meint Ihr?
Gebt mir Eure Ratschläge und Tipps hier oder unter info@sorgerechtapartheid.de

Rechtsmitteleinlegung dürfte für die Krähe sein?!

Hier die scharfzüngige Leistung mit Austausch des Begriffs des Umgangspflichtrechts gegen die staatliche Schulpflicht als Parodie:s_teufel
"Entscheidend ist insoweit, dass das Kind wiederholt seinen Willen begründet und beachtenswert dahin aufrecht erhält, dass es keinerlei Kontakt mit der Schule haben will. Diese wiederholten Äußerungen auch im vorliegenden Verfahren gegenüber der Verfahrensbeiständin und vor allem auch in der früheren gerichtlichen Anhörung vom 17.07.2015 zum Az. 133 F 7996/15 sprechen dafür, dass es sich um einen verfestigten Willen aufgrund der schulischen Erfahrungen handelt und gegen eine Fremdbestimmung durch die Mutter.Insbesondere äußerte XX in dem Gespräch mit der Kindesrichterin am 17.01.2015 ausdrücklich, weder persönlichen Kontakt mit einem Lehrer haben zu wollen noch die Schule überhaupt betreten zu wollen.
Nach dem Eindruck des Gerichts entzieht sich das Kind mit seiner Verweigerung der enormen emotionalen Belastung, die die letzten Schulbesuche bei ihm ausgelöst haben.Die von ihm eingenommene ablehnende Haltung dürfte deshalb am ehesten als Schutzmechanismus zu verstehen sein und nicht zwingend auf eine Beeinflussung durch die Kindesmutter zurückgehen, wie der Antragsgegner befürchte.
Gegen den Willen des Kindes darf ein Schulbesuch nicht erzwungen werden, da dies die seelische Entwicklung des Kindes gefährden würde und mit dem Persönlichkeitsrecht von ihm nicht vereinbar wäre (vgl.u.a. OLGR Hamm 2009, 505 bis 507). Dabei verkennt das Gericht nicht, dass die gesetzliche Schulpflicht des Kindes verfassungskonform zu beurteilen ist. So besitzt auch ein klar geäußerter Wille des Kindes keinen absoluten Vorrang vor dem Schulbesuch.
Vielmehr ist zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Kindes und dem Interesse der zur Bildung verpflichteten Schulverwaltung abzuwägen, wobei der Kindeswille bei zunehmendem Alter für die Entscheidung des Gerichts an Bedeutung gewinnt. Zu prüfen ist, in wieweit der geäußerte Kindeswille tatsächlich mit dem Kindeswohl in Einklang steht.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich bei XX um ein intelligentes Kind handelt, das durchaus in der Lage ist, die Situation zu erkennen und die wahren Interessen der staatlichen Schulverwaltung zu hinterfragen. Mit seinen nunmehr fast 14 Jahren muss XXs Willen, weiter ungestört in ihrer geordneten,schulfreien Welt leben zu dürfen, ernst genommen werden.
Um eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden muss es daher bei dem umfassenden Ausschluss des Schulbesuchs zumindest bis zum 31.12.2016 verbleiben."
s_traenenlachen

Gruß aus der Hauptstadt des Familien (un-)rechts

http://www.sorgerechtapartheid.de/

Gefährlicher als das Bundesverfassungsgericht

Henry @, Thursday, 21.01.2016, 19:50 (vor 3228 Tagen) @ Bolle aus Berlin
bearbeitet von Henry, Thursday, 21.01.2016, 20:11

Das sieht nach einer verfahrenen Situation aus, naja weißt Du ja selbst. Da kann ich mitfühlen, denn ich war über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren als Vater mit Sorgerecht (Umgangsrecht bei Mutter meiner Kinder) auch in Dauerkonflikten, sowohl psychisch-seelisch, als auch juristisch. Es gab dann irgendwann, relativ frühzeitig einen Punkt wo mir klar wurde, dass ich juristisch auf verlorenem Posten stehe. Ab diesem Moment habe ich mich darauf besonnen, auf anderen Wegen zum Erfolg zu kommen. Das war auch sehr hart und hat manchmal geklappt, manchmal nicht. Vor allem, da meine Ex bis zuletzt immer wieder ihre juristischen Schikanen durchgezogen hat. Es war aber auf jeden Fall besser, den Anwälten Geld in den Rachen zu werfen, für nichts und wieder nichts und wieder nichts und wieder nichts...

Habe gerade mal nachgeschaut auf Deiner Seite und mir den Beschluss des Amtsgerichtes angesehen. Die Verfahrensbeiständin ist ja eine Dipl.-Psychologin. Wie steht die der Sache gegenüber? Welche Berichte hat sie verfasst? Hast du diese gelesen? Sind die eventuell in Frage zu stellen? Manchmal hat der Verfahrensbeistand ein ziemliches Gewicht...

Bei mir war es so, dass ein Rechtsanwalt der Verfahrensbeistand war, mit dem ich gut konnte (habe heute noch Kontakt mit ihm). Er war öfters bei mir zuhause, dann habe ich ihn bewirtet und wir haben auch Gesprächsthemen über das eigentliche Anliegen hinaus gefunden. Im Endeffekt war er mir wohl gesonnen und hat die Angelegenheit gut begleitet bis zur Übertragung des alleinigen Sorge- und Umgangsrechtes auf mich. Aber..., es war bis dahin ein harter Kampf, der meines Erachtens immer auf die individuellen Gegebenheiten abzustimmen ist (gibt kein Patentrezept). Im Endeffekt hat es mich meine Gesundheit gekostet (Herzoperation mit anschl. Frühverrentung), jedoch meinen Sohn gerettet.

Ein Freund von mir hatte weniger Glück und Erfolg, einer seiner beiden Söhne hat Selbstmord begangen nach jahrelanger Umgangsvereitelung durch die Mutter (zweite Frau). Aber, der andere Sohn (von erster Frau, auch Umgangsvereitelung über Jahre) hat sich in eine völlig andere Richtung entwickelt (warum auch immer) und berät jetzt Kinder/Jugendliche die selbst Elternentfremdung erleben oder erlebten sowie Elternteile, die davon betroffen sind, um diesen -auch aus eigener Erfahrung heraus- zu helfen.

Irgendwann im Februar dieses Jahr wird er mich mit seinem Vater besuchen, da ich auch noch in einem Kampf drin stecke bezüglich meiner Tochter. Sie hat vor 5 Jahren den Kontakt zu mir abgebrochen aufgrund der Vereinahmung ihrer Mutter. Jetzt erhoffe ich mir Hilfe und Unterstützung von dem Sohn meines Feundes, der schon aktiv (auch über's Internet) berät und vermittelt. Soweit ich weiß, steckt er auch in einer pädagogischen Ausbildung.

Vielleicht könnte dies auch ein Weg für Dich und deine Tochter sein...? Den Kontakt würde ich dann gerne herstellen! (Meine Mailadresse ist im Benutzerbereich hinterlegt)

PS: Möglicherweise ändern sich die Verhältnisse mal und Kinder können ihre Väter öfters sehen und Zeit mit ihnen verbringen. Folgende Meldung macht jedenfalls Hoffnung:

All­tag mit Papa

Jedes zweite Wochenende und einmal während der Woche – so selten sehen viele Trennungsväter ihre Kinder. Der Europarat empfiehlt nun ein anderes Modell.

Kürz­lich hat sei­ne Toch­ter ihn da­von über­zeugt, dass sie mehr Platz zum Spie­len braucht. Also räum­te Jo­han­nes Zink sein Wohn­zim­mer aus, ver­frach­te­te die Kin­der­mö­bel hin­ein und schob zu­sätz­lich ei­nen al­ten Ess­tisch in die Mit­te. Auf dem hat das Mäd­chen eine Play­mo­bil-Hoch­zeit samt Pfar­rer, Braut­jung­fern und Blu­men­schmuck auf­ge­baut.

Sein Wohn­zim­mer ver­leg­te Zink in ei­nen klei­nen Raum mit Schrä­ge, den sei­ne Toch­ter mitt­ler­wei­le nach ih­rem Ge­schmack um­de­ko­riert hat. An ei­ner Wand hän­gen Bil­der von Ka­nin­chen. Im Tür­rah­men klebt ein Maß­band: So kann die Grund­schü­le­rin kon­trol­lie­ren, wie viel sie ge­wach­sen ist. Beim letz­ten Mal mach­te ihr Va­ter ei­nen Strich bei 1,49 Me­ter.

Der 54-jäh­ri­ge Zink, ein selbst­stän­di­ger In­ge­nieur aus Nor­der­stedt bei Ham­burg, ist kein Wo­chen­end­pa­pa, er ist All­tags­pa­pa. Nach­dem er sich vor sie­ben Jah­ren von sei­ner Part­ne­rin ge­trennt hat­te, woll­te er wie vor­her ei­nen gro­ßen Teil der Be­treu­ung über­neh­men. Der­zeit lebt sei­ne Toch­ter fast die Hälf­te der Zeit bei ihm, die an­de­re Hälf­te ist sie bei ih­rer Mut­ter, die etwa drei Ki­lo­me­ter ent­fernt wohnt.

Entdeckt auf SPON als Hinweis auf einen Beitrag in der Druckausgabe des Spiegels Nr. 03/2016.

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