Schade, einen Satz aus Unwörtern kann ich nicht bilden ( halte ich auch eigentlich für einen Widerspruch in sich, es müßte ja automatisch ein "Unsatz" dabei herauskommen ).
Aber nach dem ( laienhaft juristischen ) Motiv, daß man hinter "Opferabo" hervorschwurbelt, kann ich aus ganz normalen Wörtern einen "Unsatz" basteln, der sicherlich deutlich mehr Schaden anrichtet als das Wort Opferabo ( das ich für einen Teil einer wichtigen gesellschaftlichen Info halte ).
Er lautet:
"Es ist nicht mit schlußendlicher Sicherheit auszuschließen, daß....."
Das besagt zwar nackt exakt gar nichts, wird aber, nach meinen Erfahrungen und Informationen, zum Hauptindiz sehr vieler Fälle, in denen jeglicher sinnvoller verfahrensrechtlicher Ansatz und jede Beachtung von Grund- u. Menschenrechten mit der Brechstange vermieden werden soll.
Ein sehr großer Teil von Trennungskrieg betroffener Väter ist schon mal ( meist empfindlich ) über diesen ( Teil-) Satz gestolpert.
Ich auch.
Bei Strafverfaren wg. Beschuldigung sexueller Gewalt dürfte es kaum anders aussehen.
Gruß..........Fiete
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Respekt immer!
Angst nie!