Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Diktatura haßt wehrhafte Männer... (Allgemein)

Chico, Friday, 12.02.2016, 14:06 (vor 3256 Tagen)

Umstrittenes Urteil in Ludwigsburg - Amtsgericht bestraft Helfer

Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilt einen jungen Mann, der einem Prügelopfer geholfen und dabei selbst jemanden verletzt hat. Dabei hatte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert...

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittenes-urteil-in-ludwigsburg-amtsgericht-bestraft-helfer.0e912ce4-0806-486e-9f32-86239c65dee6.html

Soviel zum Thema Zivilcourage!

DschinDschin, Friday, 12.02.2016, 15:35 (vor 3256 Tagen) @ Chico

Ah eine Richterin!

Noch Fragen?

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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.

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Die Unidät kennt die Straße nicht

adler @, Kurpfalz, Saturday, 13.02.2016, 00:33 (vor 3256 Tagen) @ DschinDschin

Ah eine Richterin!

Noch Fragen?

Was bedeutet die Verurteilung jetzt für ihn?
Der Angeklagte ist somit vorbestraft, und es ist denkbar, dass er in einem Zivilprozess auf Schadensersatz verklagt wird.

Wie verliefen die Ermittlungen?
Der verurteilte Helfer war wegen vermeintlicher Fluchtgefahr Mitte Dezember sogar in Untersuchungshaft genommen worden.

Wieso?
So wurde beispielsweise ein Mobiltelefon eines unmittelbar Beteiligten erst im Januar ausgewertet, weil die zuständige Polizei-Sachbearbeiterin krank war. Dabei befanden sich darauf Kurznachrichten, die belegen, dass der Angeklagte eher Helfer denn Schläger war.
Hatte wohl zu viel Kaffee gesoffen.

Was war geschehen?
Die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte damals versucht hat, einem hilflosen Mann beizustehen, als dieser spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher attackiert wurde. ... Während er auf dem Boden lag, wurde er umringt und offenbar weiter getreten.

Was meint die Richter_In?
Auch die Richterin zweifelt nicht daran, dass der Angeklagte tatsächlich helfen wollte, geht aber davon aus, dass er dabei weit übers Ziel hinaus geschossen ist. In ihren Worten: „Das Ausmaß dieser Nothilfe war so nicht erforderlich.“

Mein Kommentar:

Eine Richterin kann sich so eine Situation nicht vorstellen, weil sie sie als Frau voraussichtlich nie erleben wird.
Da schaltet das Gehirn auf Überlebensmodus, dh das Großhirn ist ausgeschaltet. Jetzt geht es ganz archaisch nur noch ums nackte Überleben, um die physische Existenz. Da arbeitet im wesentlichen nur noch das Stammhirn. Alles andere ist da beim Mann ausgemendelt worden.

"Es muss bedacht werden, dass man im Falle eines Angriffs niemals die Zeit hat, darüber zu sinnieren, ob die beabsichtigte Verteidigungshandlung nun noch von der Notwehr gedeckt ist oder nicht.
...
Der Grund dafür, dass diese Erforderlichkeit der Mittel oft falsch bewertet wird, ist der, dass in unserer „zivilisierten" Gesellschaft die meisten Menschen - inklusive Gericht und Staatsanwaltschaft - Kämpfe häufig nur aus dem Fernsehen kennen.
...
Außerdem wird oft verkannt, dass es auf der Straße keinen „ehrenhaften" Kampf gibt, ein Konflikt wird in der Regel nur dann beendet sein, wenn der Angreifer definitiv geflüchtet oder kampfunfähig ist.

- Anwalt.de

Hätte er nicht eingegriffen, hätte "die Gruppe" den am Boden liegenden wahrscheinlich totgetreten.

Ich hoffe, die Richterin befindet sich mal in einer solchen Situation, dass auf sie eingetreten wird, als sie schon am Boden liegt. Und dann kommt Einer vorbei und erinnert sich an dieses Urteil. "Pah!" sagt der und geht ungerührt weiter.

Ich hoffe, dann überlebt sie. Jetzt hat sie, im Rollstuhl sitzend, Zeit und Muse, über ihr Urteil nachzudenken.s_rose

„Deutschland, Deutschland über alles, über alles wächst mal Gras.
Ist das Gras so'n Stück gewachsen, frisst's ein Schaf und sagt: Das war's.“

Jürgen Dietz †, Mainzer Saaldiener vom Bundestag)

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Go Woke - Get Broke!

Die Diktatura haßt wehrhafte Männer...

Garfield @, Friday, 12.02.2016, 16:01 (vor 3256 Tagen) @ Chico

Hallo Chico!

Na, das ist ja wieder ein Glanzstück unserer Justiz. Sie haben den Helfer sogar in U-Haft gesteckt. Gleichzeitig werden irgendwelche dahergelaufenen Taschendiebe und "Antänzer" von den Haftrichtern auch nach unzähligen Straftaten wieder auf freien Fuß gesetzt, so daß sie nahtlos weiter Straftaten begehen können. In Kiel haben sie sogar zeitweise Ladendiebe überhaupt nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sofern es sich um illegale Einwanderer handelte. Erst als das im Internet verbreitet wurde, sind sie zumindest offiziell zurück gerudert und haben diese Anweisung angeblich aufgehoben.

Das sind ja alles wertvolle Kriminelle, die der Bevölkerung nicht lange vorenthalten werden dürfen. Je mehr davon im Land unterwegs sind, umso eher werden die normalen Bürger mehr Überwachung und Bespitzelung akzeptieren, die aber selbstverständlich vor allem gegen sie selbst eingesetzt werden wird und kaum gegen Kriminelle.

So muß man konsequenterweise natürlich auch massiv gegen diejenigen vorgehen, die sich Kriminellen in den Weg stellen und damit die gewünschte Ausbreitung des Chaos' behindern. Der Betroffene in diesem Fall wird es sich beim nächsten Mal wohl leider gut überlegen, ob er nochmal eingreift und jemandem hilft, der gerade von einer Horde Krimineller niedergeschlagen und ausgeraubt wird, oder ob er sich damit begnügt, Polizei und Notarzt zu rufen, die dann aber erst eintreffen, wenn die Kriminellen längst weg und das Opfer womöglich schon tot ist.

Freundliche Grüße
von Garfield

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