"Der Rechtsstreit um die Mindestgröße für Piloten bei der Lufthansa ist beigelegt." (Frauen)
18.02.2016
Klage wegen Diskriminierung
Abgelehnte Pilotin einigt sich mit Lufthansa
DPA
Alina S. (Archiv): Ihr fehlen 3,5 Zentimeter, um Pilotin zu werden
Weil Alina S. 3,5 Zentimeter zu klein ist, ließ die Lufthansa sie nicht zur Ausbildung als Pilotin zu. Die junge Frau klagte bis zum Bundesarbeitsgericht - jetzt ließ sie sich auf einen Vergleich ein.
Der Rechtsstreit um die Mindestgröße für Piloten bei der Lufthansa ist beigelegt. Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt schloss die Klägerin am Donnerstag einen Vergleich mit der Lufthansa. Demnach zahlt Europas größte Fluggesellschaft 14.175 Euro an die junge Frau.
Die damals 19-jährige Bewerberin Alina S. hatte vor drei Jahren Klage eingereicht, weil sie zwar alle Aufnahmetests bestanden, aber trotzdem keinen Ausbildungsvertrag erhalten hatte. Sie sei 3,5 Zentimeter zu klein, hieß es in der Begründung. Sie verlangte von der Lufthansa 135.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer Körpergröße.
Frauen seien im Schnitt kleiner als Männer, hatte der Anwalt der Bewerberin damals argumentiert, also könnten weniger Frauen die erforderliche Mindestgröße erreichen. Die Richter schlossen sich dem Argument an: "Wir müssen davon ausgehen, dass über die Größenregelung deutlich weniger Frauen zum Zug kommen als Männer", hatte der Vorsitzende Richter damals gesagt.
Klasse Logik !
Da gibt es doch sicher eine ähnliche Begründung für ein Professorinnenprogramm, oder ?
Ein Vorschlag zur Güte -> http://weiberplage.de/index.php?id=8019