Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Der Rechtsstreit um die Mindestgröße für Piloten bei der Lufthansa ist beigelegt." (Frauen)

WWW, Thursday, 18.02.2016, 21:19 (vor 3194 Tagen)

18.02.2016

Klage wegen Diskriminierung
Abgelehnte Pilotin einigt sich mit Lufthansa

DPA

Alina S. (Archiv): Ihr fehlen 3,5 Zentimeter, um Pilotin zu werden

Weil Alina S. 3,5 Zentimeter zu klein ist, ließ die Lufthansa sie nicht zur Ausbildung als Pilotin zu. Die junge Frau klagte bis zum Bundesarbeitsgericht - jetzt ließ sie sich auf einen Vergleich ein.

Der Rechtsstreit um die Mindestgröße für Piloten bei der Lufthansa ist beigelegt. Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt schloss die Klägerin am Donnerstag einen Vergleich mit der Lufthansa. Demnach zahlt Europas größte Fluggesellschaft 14.175 Euro an die junge Frau.

Die damals 19-jährige Bewerberin Alina S. hatte vor drei Jahren Klage eingereicht, weil sie zwar alle Aufnahmetests bestanden, aber trotzdem keinen Ausbildungsvertrag erhalten hatte. Sie sei 3,5 Zentimeter zu klein, hieß es in der Begründung. Sie verlangte von der Lufthansa 135.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer Körpergröße.

Frauen seien im Schnitt kleiner als Männer, hatte der Anwalt der Bewerberin damals argumentiert, also könnten weniger Frauen die erforderliche Mindestgröße erreichen. Die Richter schlossen sich dem Argument an: "Wir müssen davon ausgehen, dass über die Größenregelung deutlich weniger Frauen zum Zug kommen als Männer", hatte der Vorsitzende Richter damals gesagt.

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/lufthansa-und-abgelehnte-bewerberin-einigen-sich-auf-vergleich-a-1078013.html

Klasse Logik !

Da gibt es doch sicher eine ähnliche Begründung für ein Professorinnenprogramm, oder ?

Ein Vorschlag zur Güte -> http://weiberplage.de/index.php?id=8019

Welche Körpergrößen schreiben eigentlich die Flugzeughersteller vor?

Flohgast @, Thursday, 18.02.2016, 21:54 (vor 3194 Tagen) @ WWW

- kein Text -

Auto- oder Flugzeughersteller können keine Vorschriften machen, ...

WWW, Thursday, 18.02.2016, 22:34 (vor 3194 Tagen) @ Flohgast

... höchstens Empfehlungen aussprechen.

Das hier ist auch ganz interessant -> Mindestgröße unterschritten: Frau mit 1,47 m zu klein für den Führerschein

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Deutlich weniger Zwerge sind groß ...

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Thursday, 18.02.2016, 23:45 (vor 3194 Tagen) @ WWW

Frauen seien im Schnitt kleiner als Männer, hatte der Anwalt der Bewerberin damals argumentiert, also könnten weniger Frauen die erforderliche Mindestgröße erreichen. Die Richter schlossen sich dem Argument an: "Wir müssen davon ausgehen, dass über die Größenregelung deutlich weniger Frauen zum Zug kommen als Männer", hatte der Vorsitzende Richter damals gesagt.

Deutlich weniger Spastiker sind Feinmechaniker ...

Deutlich weniger Neger sind weiß ...

Deutlich weniger Dumme sind schlau ... (Damit will ich nichts über die Justiz gesagt haben)

Rainer

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Welche Körpergrößen schreiben eigentlich die Flugzeughersteller vor?

Günter @, Friday, 19.02.2016, 21:42 (vor 3193 Tagen) @ Flohgast

Min und Maxgröße werden von Herstellern vorgeschrieben und müssen von Betrreibern eingehalten werden. Steuerhorn und Pedale müssen über den gesamten Bereich betätigt werden können. Auch sämtliche Schalter Überkopf und vorne am Panel. Da gibt es keine Toleranz. BTW: Fettleibigkeit wird zum Problem wenn das Höhenruder nicht ganz durchgezogen werden kann. Vielleicht gibt es deshalb Sidesticks.
Möglicherweise hat LH vergessen vor Ausbildungsbeginn auf die eingeschränkte oder nicht vorhandene Verwendungsfähigkeit hinzuweisen

Festlegung von Mindestgrößen - im Ermessen der Airlines

WWW, Saturday, 20.02.2016, 05:36 (vor 3192 Tagen) @ Günter

Tatsächlich liegt die Festlegung einer Mindestgröße im Ermessen der Airline, denn der Gesetzgeber regelt das nur indirekt. Im medizinischen Anhang der EU-Verordnung Nr. 1178-2011 heißt es lediglich: "Bewerber müssen über eine ausreichende Körpergröße in sitzender Position, über eine ausreichende Länge von Armen und Beinen und über ausreichend Muskelkraft verfügen."

Auch andere Fluggesellschaften haben Mindestgrößen festgelegt. Der Ferienflieger Condor stellt nur Piloten ein, die ebenfalls mindestens 1,65 Meter groß sind. Bei Air Berlin dagegen heißt es, für das Bewerbungsverfahren werde keine Mindestgröße vorausgesetzt.

Bei der Lufthansa-Tochter Swiss wiederum dürfen die Bewerber fünf Zentimeter kleiner sein als bei der Lufthansa: 1,60 Meter ist hier die Mindestgröße.

http://hessenschau.de/wirtschaft/zu-kleine-pilotenbewerberin-erhaelt-14175-euro-entschaedigung,piloten-mindestgroesse-100.html

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