Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129158 Einträge in 32009 Threads, 293 registrierte Benutzer, 77 Benutzer online (0 registrierte, 77 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Festlegung von Mindestgrößen - im Ermessen der Airlines (Frauen)

WWW, Saturday, 20.02.2016, 05:36 (vor 3192 Tagen) @ Günter

Tatsächlich liegt die Festlegung einer Mindestgröße im Ermessen der Airline, denn der Gesetzgeber regelt das nur indirekt. Im medizinischen Anhang der EU-Verordnung Nr. 1178-2011 heißt es lediglich: "Bewerber müssen über eine ausreichende Körpergröße in sitzender Position, über eine ausreichende Länge von Armen und Beinen und über ausreichend Muskelkraft verfügen."

Auch andere Fluggesellschaften haben Mindestgrößen festgelegt. Der Ferienflieger Condor stellt nur Piloten ein, die ebenfalls mindestens 1,65 Meter groß sind. Bei Air Berlin dagegen heißt es, für das Bewerbungsverfahren werde keine Mindestgröße vorausgesetzt.

Bei der Lufthansa-Tochter Swiss wiederum dürfen die Bewerber fünf Zentimeter kleiner sein als bei der Lufthansa: 1,60 Meter ist hier die Mindestgröße.

http://hessenschau.de/wirtschaft/zu-kleine-pilotenbewerberin-erhaelt-14175-euro-entschaedigung,piloten-mindestgroesse-100.html


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum