Anwalt der Nebenklage: “Wofür er im Einzelnen verurteilt werden soll, will ich hier gar nicht sagen.” (Falschbeschuldigung)
Prozess
Kein Beweis für Vergewaltigung: Security-Chef freigesprochen
03.03.2016 | 15:23 Uhr
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Essen.
Der Chef eines Essener Securityunternehmens ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Gericht: keinerlei Beweise für Vergewaltigung.
Das Essener Schöffengericht hat den 46 Jahre alten Chef eines Essener Securityunternehmens freigesprochen. Es existiere keinerlei Beweis, so Richterin Eva Proske im Urteil, dass er seine frühere Nachbarin zu vergewaltigen versucht hätte. Die Richterin sprach von falschen Angaben der Frau und ihrer “schauspielerischen Leistung”.Wochen nach der angeblichen Tat von Anfang Juni 2014, als der Angeklagte sie angeblich in ihrer Frohnhauser Nähstube bedrängt hatte, erstattete die 58 Jahre alte Frau erst Anzeige bei der Polizei. Aus Scham und Angst hätte sie diesen Schritt zuvor nicht gewagt. Sie sprach aber von ihren blauen Flecken, die sie ärztlich hätte bescheinigen lassen. Das Attest legte sie später auch vor, 42 Tage nach dem Vorfall will der Arzt die Hämatome gesehen haben. “Das Attest ist falsch”, bekräftigte die Richterin in der Urteilsbegründung. Denn Rechtsmediziner Andreas Freislederer hatte im Prozess erklärt, nach so langer Zeit könne kein Arzt die blauen Flecken gesehen haben, weil sie bis dahin längst verschwunden seien.Staatsanwalt hatte Freispruch beantragtHinzu kam ein Glaubwürdigkeitsgutachten, das der Frau vorgetäuschte Angaben vorwarf. Vermutlich um in ihrer Familie Aufmerksamkeit zu erheischen, habe sie von einem Sexualdelikt gesprochen. Richterin Proske: “Als wir sie hier im Saal sahen, wie sie mal das gebrochene Opfer gab und mal dem Angeklagten aggressiv den Krieg erklärte, haben wir uns das auch schon gedacht.” Jedesmal war die 58-Jährige vor Gericht von ihren Kindern begleitet worden.Schon Staatsanwalt Gabriel Wais hatte Freispruch beantragt. Verteidiger Volker Schröder sagte, die Vorwürfe der Frau seien “erstunken und erlogen”. Lediglich Rechtsanwalt Manfred Gregorius, der die Frau in der Nebenklage vertrat, hatte gefordert, den Angeklagten als schuldig zu verurteilen. Allerdings hatte wohl auch er seine Not mit den widersprüchlichen Angaben seiner Mandantin: “Wofür er im Einzelnen verurteilt werden soll, will ich hier gar nicht sagen.”Das Gericht räumte ein, dass es nicht wisse, was die Wahrheit sei. Die Version des Angeklagten, er sei von der Frau angemacht worden und es hätte nachher Ärger um das Geld für ihre kaputte Brille gegeben, glaubte das Gericht jedenfalls nicht. Sicher war es aber: “Die Angaben der Frauen stimmen auf keinen Fall.”
Stefan Wette
03.03.2016 17:13
Kein Beweis für Vergewaltigung: Security-Chef freigesprochen
von bertberg59 | #1
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Rechtsanwalt: “Wofür er im Einzelnen verurteilt werden soll, will ich hier gar nicht sagen.” Kann das Gericht oder eine andere Institution dem Mann nicht mal etwas ins Poesiealbum schreiben.
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Die Fluchbegleiterin,
04.03.2016, 00:00
- Mittlerweile ist diese Vergewaltigerei zum Breitensport geworden!Soo leicht kann man jemanden vergiften! - Urknall, 04.03.2016, 11:37
- Zwei Zahlen, die jedem sofort ins Auge stechen - Kurti, 04.03.2016, 12:42