Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kind zu Besuch – mehr Hartz IV für Vater (Recht)

Derkan2, Wednesday, 09.03.2016, 08:07 (vor 3613 Tagen)

Wer als getrennt lebender Hartz IV-Bezieher regelmäßig Besuch von seinen Kindern bekommt, hat Anspruch darauf, dass sein Hartz-IV-Satz erhöht wird. Die Begründung des Bundessozialgerichts Kassel: Es liege eine „zeitweise Bedarfsgemeinschaft“ vor (Az. B 14 AS 50/12 R). Letzteres hatte es bereits in einem ähnlichen Fall klargestellt (Az. B 14 AS 75/08 R – SozR 4-4200 § 7 Nr 13).
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Also im konkreten Fall knapp 70 Euro pro Monat. Unklar ließen die Richter aber, ob der entsprechende Betrag im Gegenzug der Mutter von den Leistungen abgezogen wird.


http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/tid-25513/umstrittene-rechtsprechung-die-zehn-unglaublichsten-hartz-iv-urteile-urteil-11-kind-zu-besuch-mehr-hartz-iv-fuer-vater_aid_1110717.html

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