„In dubio pro reo“ war früher – das Maas’sche Sexualstrafrecht ist da (Allgemein)
Da hat dann nur noch ein Tauber die Möglichkeit zu Beweisen, das Nein nicht gehört zu haben.
Noch dazu: Wie kann eine Frau beweisen, Nein gesagt zu haben? Na ja, wird sie wohl auch nicht müssen. Von Vorteil ist, daß nun jedermann Angst haben muß, falls ihr der Sex nicht gefallen hat, nachträglich mit einer Anzeige beglückt zu werden.
Wen wundert es dann noch, wenn man als Mann ausspricht, daß man kein Vertrauen mehr in Frauen hat?
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- „In dubio pro reo“ war früher – das Maas’sche Sexualstrafrecht ist da -
Chico,
17.03.2016, 18:44
- Dem Belgier Maas gönne ich ma, daß dieser in maasen maasvoll selber reiglitscht!Kann guge, wie schleimische ihn auslache
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Urknall,
17.03.2016, 23:31
- „In dubio pro reo“ war früher – das Maas’sche Sexualstrafrecht ist da -
TutNichtsZurSache,
18.03.2016, 17:07
- Ziel ist es offenbar, die Falschbeschuldigungsverbrechen zu stärken und Straffrei zu machen - Marvin, 19.03.2016, 11:21
- Dem Belgier Maas gönne ich ma, daß dieser in maasen maasvoll selber reiglitscht!Kann guge, wie schleimische ihn auslache