Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Mit dem Ruf nach Rechtsstaatlichkeit kann man Banditen nicht bezwingen (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 29.03.2016, 00:00 (vor 3165 Tagen)

„Kurz vor Ostern wurde der Bundessprecher der Grundrechtepartei und Grundrechteunion, Ingmar Vetter, in Erfurt ohne gültigen Haftbefehl verhaftet und befindet sich seitdem in Haft. Über ihn wurde zudem – ebenfalls ohne Rechtsgrundlage – eine absolute Kontaktsperre verhängt. Der Haftbefehl wurde von einem Cuxhavener Amtsrichter ausgestellt, der aber vom Verfahren ausgeschlossenen ist, weil er nicht in eigener Sache tätig sein darf. Das legt den Verdacht von Selbstjustiz nahe – Ähnlichkeiten mit der Tragikomödie „Der zerbrochene Krug“ von Kleist drängen sich auf.“

Rainer

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Mit dem Ruf nach Rechtsstaatlichkeit kann man Banditen nicht bezwingen

Ausschussquotenmann, Tuesday, 29.03.2016, 10:38 (vor 3164 Tagen) @ Rainer

Ich bin bezüglich dieser Partei ja skeptisch: http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=66237

Feministische Anfragen nimmt dieser auch hin.

Urknall, Wednesday, 30.03.2016, 00:18 (vor 3164 Tagen) @ Ausschussquotenmann
bearbeitet von Urknall, Wednesday, 30.03.2016, 00:25

Ob das Taktik (um Masse zu generieren) oder Akzeptanz ist, weiss man nicht:

Da fragt eine Nadja, dann als Nadja Welz, ob die Partei auch Verschärfung u.a des Sexualstrafrechts berücksichtigt hat, da die Verurteilungen lächerlich wären.Dann, jeder müsste seine Rechte einhalten,einfordern, ob Mann/Frau/weiß/schwarz/homo/hetero s.ä.Jedenfalls stösst das einem sauer auf.
Die Antworten von Vetter darauf, klingen auch nicht gerade abweisend.

http://grundrechteunion.de/forum/ (unterste Zehntel, vom 14.Jan. 2016)


Gruss

Mit dem Ruf nach Rechtsstaatlichkeit kann man Banditen nicht bezwingen

Erkenner, Tuesday, 29.03.2016, 11:15 (vor 3164 Tagen) @ Rainer

Er ist auch Mitbegründer der Rundfunkbeitragsklage. Offenbar will man ihn Mundtot machen. http://rundfunkbeitragsklage.de/impressum/

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