Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Änderungen der Dusseldorfer Tabelle treten zum 1.April in Kraft (Humor)

Bolle aus Berlin, Thursday, 31.03.2016, 21:49 (vor 3009 Tagen)

http://sorgerechtapartheid.de

berichtet von der Pressekonferenz des OLG Dusseldorf zu triftigen und nachhaltigen Veränderungen bei der Anwendung der Leitlinien zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Rechtzeitig zum 01.04.2016 tritt die Verordnung der aktualisierten Berechnungsgrundlagen der Richtsätze für die Einkommensgruppen (VO ABR) entsprechend dem Mindestbedarf gemäß der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612 a Absatz 1 BGB vom 3. Dezember 2015 (BGBI. I 2015, 4711) in Kraft. Die durch Multiplikation des gerundeten Mindestbedarfs mit dem Prozentsatz errechneten Beträge sind entsprechend § 1612 a Abs. 2 S. 2 BGB aufgerundet.Die neuen Unterhaltstabellen wurden bereits auf der Homepage des Oberlandesgerichtes veröffentlicht.

Die Dusseldorfer Tabelle, bislang lediglich Richtschnur für den Geldtransfer zwischen Eltern, wurde am Maßstab der Erkenntnisse des Gender Pay Gap und des Gender Pay Gap Rente grundlegend reformiert,...

War es doch bisher eine zur Hölle schreiende Ungerechtigkeit männlichen Zahlpflichtigen bei der Berechnung des Kindesunterhalts die Hälfte des staatlichen Kindergeldes anzurechnen obwohl sie im Durchschnitt 23 % mehr Einkommen als betreuende Mütter und andere schwer malochende Frauen haben.

Der OLG-Senat hat nunmehr festgelegt, das diese 23%ige Einkommensdifferenz zwischen Elter 1 und Elter 2 bei der Berechnung des Kindesunterhaltes zu berücksichtigen ist.

Gruß aus der heimlichen KU-Hauptstadt DuselBerlin
von Bolles_gericht

Das schreit eiskalt nach weissen Witwern....

Urknall, Thursday, 31.03.2016, 23:13 (vor 3009 Tagen) @ Bolle aus Berlin

- kein Text -

Das schreit eiskalt nach 23% mehr weissen Witwern....

Bolle aus Berlin, Friday, 01.04.2016, 19:07 (vor 3008 Tagen) @ Urknall

Ich weiß schlicht nicht,ob es einen Zusammenhang oder eine Korrelation gibt zwischen der Dusseldorfer Tabelle und den Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Maas vorlegen will, wonach Haftstrafen für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können - wenn der Täter "aus Verzweiflung" handelte,um "sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage" zu befreien,durch eine "schwere Beleidigung" oder "Misshandlung (...) zum Zorn gereizt" wurde oder von einer "vergleichbar heftigen Gemütsbewegung" betroffen war.
Mütterchen Staat ist oft/ meist unberechenbar.
Fünf Jahre staatliche Vollverpflegung gegen 18 und mehr Jahre Unterhaltspflichten???

Ich weiß aber, dass der Beitrag zur Änderung der Leitlinien der Dusseldorfer Abzockrichtlinien im Jahr 2016 ( NOCH) als Aprilscherz "durchgeht".s_klugscheiss

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