Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125858 Einträge in 30793 Threads, 293 registrierte Benutzer, 361 Benutzer online (0 registrierte, 361 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Dona Carmen e.V.: Ignorant, repressiv, schändlich - Bundeskabinett verabschiedet ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ (Genderscheiss)

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 01.04.2016, 19:59 (vor 2941 Tagen)

Ignorant, repressiv, schändlich:
Bundeskabinett verabschiedet ‚Prostituiertenschutzgesetz‘

Am heutigen 23. März hat das Bundeskabinett das so genannte ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ verabschiedet – ein massiver Angriff auf die Grundrechte von Sexarbeiter/innen:
Art. 2 GG: Mit dem Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte, die es zuletzt 1939 unter den Nazis gab, mit der Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte („Hurenpass“) und einem Kondomzwang exklusiv bei Prostitution wird das in Artikel 2 Grundgesetz geschützte „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ mit Füßen getreten.
Art. 3 GG: Mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung (Überwachung Nicht-Beschäftigter bzw. Nicht-Gewerbetreibender sowie nur ‚gelegentlicher‘ Prostitution, mit der Einbeziehung von Landespolizeibehörden in die Zuverlässigkeitsprüfung etc. etc.) wird die in Art. 3 Grundgesetz geschützte „Gleichheit vor dem Gesetz“ für Menschen im Prostitutionsgewerbe außer Kraft gesetzt.
Art. 12 GG: Durch eine die berufliche Mobilität einschränkende, diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass sowie eine jederzeitige, anlasslose Überwachung wird die in Art. 12 Grundgesetz geschützte „Freiheit der Berufswahl“ ausgehebelt.
Art. 13 GG: Durch die jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen) wird die in Art. 13 Grundgesetz geschützte „Unverletzlichkeit der Wohnung“ für Sexarbeiter/innen de facto abgeschafft.
Was von den Regierungsparteien als „Schutz vor Fremdbestimmung“ verkauft wird, ist bei Licht betrachtet selbst der Inbegriff von Fremdbestimmung. So wenig Sonnenschutzcreme die Sonne schützt, so wenig schützt das Prostituiertenschutzgesetz die Prostituierten.
Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und wird in Karlsruhe keinen Bestand haben!
Die jetzt geplante schrittweise Zerschlagung der Infrastruktur von Prostitution durch Einführung einer „Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe“ sowie die geplante repressive Behandlung von Sexarbeiter/innen, die an das Deutsche Kaiserreich erinnert und jedem Polizeistaat zur Ehre gereicht, wird dem legitimen Anspruch einer rechtlichen Regulierung von Prostitution nicht im Entferntesten gerecht. Im Gegenteil: Es fügt den Sexarbeiter/innen Leid zu und drängt sie in die Illegalität. Das ist schändlich.
Es bleibt dabei: Doña Carmen e.V. fordert die vollständige Entkriminalisierung von Prostitution und die längst überfällige rechtliche Gleichbehandlung von Sexarbeit mit anderen Berufen! Das „Prostituiertenschutzgesetz“ muss weg!
Dona Carmen e.V.
Elbestr. 41
60329 Frankfurt
www.donacarmen.de
Tel./Fax: 069 7675 2880
Spendenkonto
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE68 5005 0201 0000 4661 66
BIC: HELADEF 1822


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum