Dona Carmen e.V.: Ignorant, repressiv, schändlich - Bundeskabinett verabschiedet ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ (Genderscheiss)
Ignorant, repressiv, schändlich:
Bundeskabinett verabschiedet ‚Prostituiertenschutzgesetz‘
Am heutigen 23. März hat das Bundeskabinett das so genannte ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ verabschiedet – ein massiver Angriff auf die Grundrechte von Sexarbeiter/innen:
Art. 2 GG: Mit dem Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte, die es zuletzt 1939 unter den Nazis gab, mit der Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte („Hurenpass“) und einem Kondomzwang exklusiv bei Prostitution wird das in Artikel 2 Grundgesetz geschützte „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ mit Füßen getreten.
Art. 3 GG: Mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung (Überwachung Nicht-Beschäftigter bzw. Nicht-Gewerbetreibender sowie nur ‚gelegentlicher‘ Prostitution, mit der Einbeziehung von Landespolizeibehörden in die Zuverlässigkeitsprüfung etc. etc.) wird die in Art. 3 Grundgesetz geschützte „Gleichheit vor dem Gesetz“ für Menschen im Prostitutionsgewerbe außer Kraft gesetzt.
Art. 12 GG: Durch eine die berufliche Mobilität einschränkende, diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass sowie eine jederzeitige, anlasslose Überwachung wird die in Art. 12 Grundgesetz geschützte „Freiheit der Berufswahl“ ausgehebelt.
Art. 13 GG: Durch die jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen) wird die in Art. 13 Grundgesetz geschützte „Unverletzlichkeit der Wohnung“ für Sexarbeiter/innen de facto abgeschafft.
Was von den Regierungsparteien als „Schutz vor Fremdbestimmung“ verkauft wird, ist bei Licht betrachtet selbst der Inbegriff von Fremdbestimmung. So wenig Sonnenschutzcreme die Sonne schützt, so wenig schützt das Prostituiertenschutzgesetz die Prostituierten.
Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und wird in Karlsruhe keinen Bestand haben!
Die jetzt geplante schrittweise Zerschlagung der Infrastruktur von Prostitution durch Einführung einer „Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe“ sowie die geplante repressive Behandlung von Sexarbeiter/innen, die an das Deutsche Kaiserreich erinnert und jedem Polizeistaat zur Ehre gereicht, wird dem legitimen Anspruch einer rechtlichen Regulierung von Prostitution nicht im Entferntesten gerecht. Im Gegenteil: Es fügt den Sexarbeiter/innen Leid zu und drängt sie in die Illegalität. Das ist schändlich.
Es bleibt dabei: Doña Carmen e.V. fordert die vollständige Entkriminalisierung von Prostitution und die längst überfällige rechtliche Gleichbehandlung von Sexarbeit mit anderen Berufen! Das „Prostituiertenschutzgesetz“ muss weg!
Dona Carmen e.V.
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