Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Polizei - unser Feind und Misandrist (Recht)

Nepomuk, Tuesday, 05.04.2016, 15:15 (vor 3157 Tagen)
bearbeitet von Nepomuk, Tuesday, 05.04.2016, 15:25

Hallo! Ich bräuchte bei dieser Sache eure Hilfe!

Hier die Antwort der KriminalhauptkommissarIN des BKA. Was würdet ihr der Frau entgegen, wenn ihr die darunter stehende Email geschrieben hättet? Der Frage warum sich das BKA auf männliche Täter festgelegt, geht die Dame aus dem Weg. Findet ihr es nicht seltsam, dass in dem Video (https://www.drv.de/fachthemen/nachhaltigkeit/kinderschutz/kampagne/film-witness.html) auf der BKA-Homepage nur ein männlicher Täter zu sehen ist?

Es ist wirklich verdächtig und ein Armutszeugnis, dass ausgerechnet das BKA nicht "weiss" (dumm tut), dass "The age of consent in Kenya is 18 years, as children are defined under 18 and are not able to give consent."

Von einer Kommissarin hätte ich mehr erwartet.

http://theequalityeffect.org/pdfs/ConsentPaperKenya.pdf

Ich hoffe auf eure Antworten und Vorschläge, was ich der Dame entgegen könnte? Weil ich der Dame bzw.dem BKA gerne auf den Zahlen fühlen möchte, wollte ich gerne von euch wissen, ob ihr aktuelle Daten, Studien etc. habt, die ich der Behörde vorlegen kann?

Danke für eure Antworten im Voraus.

Nepomuk


Sehr geehrter Herr ....

Das Bundeskriminalamt überprüft - wie auch andere nationale und internationale Polizeibehörden - jeden der Behörde zur Kenntnis gelangenden Hinweis auf die Strafbarkeit des Sachverhaltes. Soweit ein Anfangsverdacht, also tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten im Sinne der Strafprozessordnung, vorliegt, sind die deutschen Strafverfolgungsbehörden nach dem Legalitätsprinzip rechtlich verpflichtet, die weiteren Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung durchzuführen.

Die zitierte Veröffentlichung mit dem Titel "Immer mehr Sex-Tourismus bei älteren Frauen" geht auf einen erheblichen Altersunterschied ein, unterscheidet aber nicht, wie der Thematik angemessen, zwischen nach deutschem Recht strafbaren Sexualkontakten (z.B. dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen) und Sexualkontakten zwischen Erwachsenen.

Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) muss festgestellt werden, dass es sich bei den in Deutschland registrierten Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen in weit mehr als 90% der Fälle um Tatverdächtige männlichen Geschlechts handelt. Ob die in Ihrer Anfrage genannte Begründung, dass Frauen aufgrund eines bestimmten Rollenverständnisses sexuelle Übergriffe kaschieren und damit weniger Anzeigen gegen weibliche Tatverdächtige bei den Strafverfolgungsbehörden eingehen, maßgeblich ist, kann nicht abschließend bewertet werden. Für die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden gilt - wie oben bereits ausgeführt - das Gebot zur Neutralität der Ermittlungsführung. Demzufolge sind die Ermittlungen unabhängig von der Person, also auch des Geschlechts des bzw. der Tatverdächtigen, zu führen.

Während für die im Inland begangenen Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen auch weibliche Tatverdächtige durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden ermittelt werden konnten (vgl. hierzu die jährlich veröffentlichte PKS für die Bundesrepublik Deutschland), konnten bezogen auf den durch deutsche Staatsangehörige im Ausland begangenen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bislang nur männliche Tatverdächtige festgestellt werden.
Diese aus dem polizeilichen Hellfeld bekannten Daten veranlassen die Strafverfolgungsbehörden aber keineswegs, ihre Ermittlungen auf männliche Tatverdächtige zu konzentrieren.

Vielmehr wird jedem Hinweis auf strafbare Handlungen nachgegangen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag xxxx
Bundeskriminalamt
KI 35 - Öffentlichkeitsarbeit

Meine Fragen an das BKA:


Sehr geehrte Frau xxx

Danke vielmals für Ihre Antwort und die zugewiesene Emailadresse. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den unten stehenden Text an die entsprechenden Abteilung senden könnten.

Im Voraus danke ich der Abteilung für die Antworten auf die gestellten Fragen (sie sind fettmarkiert).


Eine Sache, die mir seit längerem auf den Nägeln brennt. Ausschliesslich wird in den Medien welt de vermischtes / article1268144 / International - gesuchter - Paedophiler - identifiziert html von männlichen Tätern berichtet. Dort heisst es dann, dass entweder das BKA oder in Zusammenarbeit mit Interpol nach pädokriminellen Touristen (Männer) in Thailand oder in anderen asiatischen Ländern fahndete bzw. diese strafrechtlich verfolgte und schlussendlich auch verhaftete.

In diesem Artikel derwesten de / reise / immer - mehr - sex - tourismus - bei - aelteren - frauen - id132728 html ist zu lesen, dass diese Sextouristinnen Sex mit MINDERJÄHRIGEN Jungen wollen. Als ich meiner Diskussionspartnerin -sie ist Journalistin und lebt in Kenia- den Link zeigte, konnte sie mir das Treiben dieser Frauen bestätigen. Aufgrund dieser Aussage wollte ich gerne von Ihnen wissen, warum erfahre ich nichts solchen Frauen in den Medien bzw. dass das BKA eine solche Sexualstraftäterin in Zusammenarbeit mit Interpol dingfest gemacht hat? Denn wie es Ihnen bekannt sein dürfte, sind nach kenianischem Gesetz sexuelle Handlungen an und mit Minderjährigen und anderen Ländern dieser Erde eine Straftat.

Ich stelle mir dann Fragen wie:
Warum haben sich die europäischen Strafverfolgungsbehörden wie z.B. das BKA auf männliche Sextouristen bzw. Pädokriminelle festgelegt, aber lassen weibliche Kriminelle unbeachtet?

Das suggeriert auch der Film "witness" vom deutschen Reiseverband e.V. , der

auf der BKA-Homepage zu sehen ist. In diesem Film wird der prototypische Sexualstraftäter von einem Mann dargestellt.


Wenn ich diesen Film sehe, stelle ich mir und Ihnen die Frage: Gibt es für das BKA überhaupt weibliche Pädokriminelle? Wenn ja, warum hat Ihre Behörde nicht den DRV darauf aufmerksam gemacht, dass Sextouristinnen im Ausland ihre pädophilen Neigungen ausleben?

Es mag vielleicht wenige Täterinnen dieser Art (die Dunkelziffer ist möglicherweise höher als es dem Leser/Konsumenten in den Medien/Öffentlichkeit suggeriert wird) geben. Fakt ist, dass diese Sextouristinnen wie die Männer gegen den § 176 StGB verstossen. Und laut dem Paragraf müssen auch pädokriminell aktive Touristinnen vom BKA/Interpol strafrechtlich belangt und dem Richter vorgeführt werden..


Die Tatsache, dass Frauen ihr pädophiles Verhalten sehr gut hinter der Maske von „Mütterlichkeit“ und „Fürsorglichkeit“ verbergen können, sollte Sie als exekutives Organ nicht davon abhalten, diese Täterinnen genauso unter die Lupe zu nehmen, wie es bei den Männern getan wird. Doch davon kann ich als Konsument nichts wahrnehmen.

Denn die traditionellen Rollenklischees bieten weiblichen Tätern (Sextouristinnen) ideale Möglichkeiten, sexuelle Übergriffe (Missbrauch) zu kaschieren. Ein Mann hingegen, der den körperlichen Kontakt mit Kindern sucht (z. B. durch Kuscheln, Schmusen) wird von allen sofort misstrauisch beäugt.

Nach meinem Rechtsverständnis darf sowohl bei der Fahndung nach pädokriminell aktiver Sextouristen (egal ob Mann oder Frau) als auch bei der Verurteilung der Täterinnen keine Unterschiede gemacht werden. Wenn ich mich nicht irre, geniesst der Artikel 7 des GG bei den erwähnten Gewalten wenig Beachtung (Rechtsbeugung). Auf einem Auge blind für pädokriminell aktive Sextouristinnen zu sein, ist mit dem Rechtsstaat unvereinbar.

Nicht nur seine "Kollegen handhaben" es so, sondern auch inzwischen bedauerlicherweise die Strafverfolgungsbehörden.


Das Bundeskriminalamt überprüft - wie auch andere nationale und internationale Polizeibehörden - jeden der Behörde zur Kenntnis gelangenden Hinweis auf die Strafbarkeit des Sachverhaltes. Soweit ein Anfangsverdacht, also tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten im Sinne der Strafprozessordnung, v

„Ich bin in Straf­verfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierig­keiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‚Frauen­rabatts’ erkannt. […] Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. […] Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.“


Quelle: „Zeitschrift für Rechtspflege“, Ausgabe 3/08 vom 11. April 2008

Ich hoffe doch sehr, dass das BKA bei der Fahnung nach diesen Frauen nicht wie der unten zitierte Richter diesen einen (Fahndungs-) Rabatt gewährt bzw. mit zweierlei Mass misst?

Im Voraus danke ich Ihnen für die Beantwortung all meiner Fragen.

Freundliche Grüsse

xxxxxxx

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