Brotkäufer können belangt werden wenn das Brot nicht freiwillig in den Backofen gesprungen ist (Recht)
Wer sich mit einem Brot verlustigt, dass nicht freiwillig in den Backofen gesprungen ist, macht sich strafbar.
http://www.n-tv.de/politik/Freiern-drohen-lange-Strafen-article17401466.html
Auch hier gilt:
Eine Kommission kann Beschlüsse fassen die dümmer sind als das dümmste Mitglied der Kommission (Wikipediaredundanz).
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
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- Brotkäufer können belangt werden wenn das Brot nicht freiwillig in den Backofen gesprungen ist -
Rainer,
07.04.2016, 00:35
- Gilt das Gesetz auch für den Arbeiterstrich? - Flohgast, 07.04.2016, 03:30
- Qualitätssicherung und Gehaltssteigerung bei der Prostitution - Borat Sagdijev, 07.04.2016, 09:50