Brotkäufer können belangt werden wenn das Brot nicht freiwillig in den Backofen gesprungen ist (Recht)
Wer sich mit einem Brot verlustigt, dass nicht freiwillig in den Backofen gesprungen ist, macht sich strafbar.
http://www.n-tv.de/politik/Freiern-drohen-lange-Strafen-article17401466.html
Auch hier gilt:
Eine Kommission kann Beschlüsse fassen die dümmer sind als das dümmste Mitglied der Kommission (Wikipediaredundanz).
Rainer
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Ami go home und nimm Scholz bitte mit!