Brotkäufer können belangt werden wenn das Brot nicht freiwillig in den Backofen gesprungen ist (Recht)
Wer sich mit einem Brot verlustigt, dass nicht freiwillig in den Backofen gesprungen ist, macht sich strafbar.
http://www.n-tv.de/politik/Freiern-drohen-lange-Strafen-article17401466.html
Auch hier gilt:
Eine Kommission kann Beschlüsse fassen die dümmer sind als das dümmste Mitglied der Kommission (Wikipediaredundanz).
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Gilt das Gesetz auch für den Arbeiterstrich?
- kein Text -
Qualitätssicherung und Gehaltssteigerung bei der Prostitution
Denn was wird passieren?
Die abgefackten Nutten wo ein Kunde Angst haben müsste dass er belangt wird, wird er meiden.
Und wenn nicht, drückt er deren Preis noch weiter, wegen seinem Risiko.
Die sub-standard Nutten werden das nachsehen haben, die "besseren" haben mehr Geschäft.
Ist ja auch ein Grund den Nutten öfter H4, Frührente und co. zu geben, wegen der schröcklich drohenden Zwangslage. Also wieder mehr Arbeit und Geschäft für die Administrative.
Und das als "Bekämpfung der Zwangsprostitution" zu verkaufen ist nur in langer westlich-deutscher Gesetzgebungstradition, Verschleierung und Euphemisierung des malignen Staatsgeschwürs.
Allah ist groß.
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http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln