Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Raubüberfall auf Asylbewerber vorgetäuscht / Aktivitäten des Verfassungsschutzes (Allgemein)

Christine ⌂ @, Tuesday, 12.04.2016, 07:16 (vor 3541 Tagen) @ FemTrash

Schongau - Nach umfangreichen Ermittlungen der Kripo Weilheim ist bekannt, dass der Raubüberfall auf einen Schongauer Asylbewerber komplett erfunden war.

Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd am Donnerstagnachmittag berichtet, war der Raubüberfall auf einen Asylbewerber am Ostermontag in Schongau erstunken und erlogen. Ermittlungen ergaben, dass sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat gar nicht durch die Schongauer Altstadt bewegte, sondern den ganzen Abend über zuhause in der Gemeinschaftsunterkunft war. Grund für die Vortäuschung des Raubüberfalls war ein Streit mit einem Mitbewohner, der den 31-Jährigen völlig aus der Fassung brachte. So stark sogar, dass er sich die Schnittverletzungen im Bereich des Oberkörpers selbst zufügte.[..]

http://www.merkur.de/lokales/schongau/schongau/nach-umfangreichen-ermittlungen-kripo-paukenschlag-raubueberfall-schongau-frei-erfunden-6288387.html

Aufgeklärt sind die hier ankommenden Menschen anscheinend gut. Es dürfte sich schnell herum gesprochen haben, dass man in Deutschland nur sagen muss, dass Rechte den Angriff verübt haben und schon ist man das arme Opfer.

Da fällt mir gerade eine Antwort der Bundesregierung auf folgende Anfrage der Linken ein:

Rechtsterroristische Gruppe in Bamberg

  • 16. Wie viele Aktivisten und/oder Mitglieder der Bamberger Neonazigruppe und
    wie viele der Beschuldigten in dem Ermittlungsverfahren werden als
    V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführt?

Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, da es sich hier um Infor-
mationen handelt, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes
gefährden kann.[..]

Die Führung von Quellen gehört zu den wichtigsten nachrichtendienstlichen Mit-
teln, die den Nachrichtendiensten bei der Informationsbeschaffung zur Verfü-
gung stehen. Würden Einzelheiten hierzu bekannt, könnten dadurch Rück-
schlüsse auf den Einsatz von Quellen und die Arbeitsweise der Nachrichten-
dienste gezogen werden. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden
und Informationsquellen der Nachrichtendienste bekannt würden und damit ihre
Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt wäre.

Zudem könnte die Antwort zur Aufdeckung der Identität von Quellen führen,
wodurch das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweili-
gen betroffenen Personen gefährdet wäre. Dabei ist auch zu beachten, dass es sich
bei der Bamberger Mischszene um eine radikale und gewaltbereite Gruppierung
handelt, die einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft geplant haben soll.

Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität
und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so
geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von Quellen
ausgeschlossen werden, so dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung
ausscheidet.

Die Auskunft muss auch dann verweigert werden, wenn kein Mitglied der Bam-
berger Mischszene eine Quelle ist oder war, da ansonsten in allen übrigen Fällen
aus der Antwortverweigerung auf das Vorliegen eines Einsatzes von Quellen ge-
schlossen werden könnte.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/071/1807173.pdf

Welcher normal denkende Mensch glaubt schon, dass die Regierung bzw. der Verfassungsschutz für diverse rechte Anschläge verantwortlich ist? Wenn schon die Bundesregierung keine Auskunft gibt, dann wird das logischerweise auch in den Nachrichten nicht erwähnt.

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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