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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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"Arbeitsunfähig durch Anblick eines Penisses" (Allgemein)

FemTrash, Thursday, 14.04.2016, 22:18 (vor 2995 Tagen)

Es ist nicht zu fassen, was an Gerichten für Urteile gefällt werden wenn Weiber den Vorsitz haben:

13. April 2016
Arbeitsunfähig durch Anblick eines Penisses


Der Anblick eines entblößten Penisses versetzte eine junge Frau derart in einen Schockzustand, dass diese vorübergehend arbeitsunfähig war. Das Gericht verurteilte den Täter nun für seine exhibitionistische Handlung unter anderem zu einer Geldauflage.

Die 21 Jahre alte Rettungsassistentin saß in München im Rettungswagen, als es dort an der Tür klopfte. In Erwartung eines Hilfesuchenden öffnete die Frau die Tür. Den Anblick, der sie dann erwartete, beschrieb sie wie folgt: „Er hat seinen Penis geschwungen […]. Er hat nichts zu mir gesagt. Ich war total unter Schock.“

Mit entblößtem, schwingendem Glied soll er sie mit „auffordernden Augen“ angesehen haben. Sie interpretierte dies als Aufforderung, ihn zu befriedigen. Als die Frau den Täter sodann anschrie, sei dieser achselzuckend verschwunden. Herbeigerufene Security-Mitarbeiter konnten den Mann auffinden und festhalten.

Die Geschehnisse haben die Rettungsassistentin derart schockiert, dass sie in der Tatnacht keine weiteren Einsätze erledigen konnte. Ferner musste sie sich für eine Woche krankschreiben lassen und wegen Schlafstörungen psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

Der Täter gab an, sich an nichts mehr erinnern zu können, da er betrunken gewesen sei. Er entschuldigte sich jedoch bei seinem Opfer. Auch wenn er angab, sich an die eigentliche Tathandlung nicht erinnern zu können, „war ihm anzumerken, dass er über sein eigenes Verhalten beschämt war und sein Fehlverhalten eingesehen hat“, so das Gericht. Es verurteilte den 19-jährigen Täter wegen einer exhibitionistischen Handlung im Sinne von § 183 StGB zu einer Geldauflage von 600 Euro, zu zahlen an die Malteser Unfallhilfe. Zusätzlich hat er an drei Beratungsgesprächen teilzunehmen, welche eine etwaige sexuelle Problematik thematisieren sollen.

Die Richterin wandte im Verfahren das Jugendstrafrecht an. Der Täter befände sich noch in der Ausbildung und seine Persönlichkeit und Lebensführung stehe eher der eines Jugendlichen, als der eines Erwachsenen gleich. Das Urteil ist rechtskräftig.

Soso, dann beruht die gesamte Anklage also auf der Aussage der "Urlauberin".

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Ich bin arbeitsunfähig durch den Anblick der Femen-Titten!

Kurti ⌂ @, Wien, Friday, 15.04.2016, 09:47 (vor 2994 Tagen) @ FemTrash

Und will dafür eine saftige Rente vom Staat!

Gruß, Kurti - irreparabel traumatisiert

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Weitere männerrechtlerische Abhandlungen von "Kurti" in seinem Profil (Für Forums-Neueinsteiger: Nach dem Einloggen Klick auf das blaue Wort Kurti oben links.)

Suchmaschinen-Tags: Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit

Und ich von den Hackfressen der Feministinnen alter Schule

Max Aram, Friday, 15.04.2016, 11:30 (vor 2994 Tagen) @ Kurti

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