Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Trauma oder Lüge? - Ausgerechnet Bayern, ausgerechnet Regensburg, ausgerechnet Runder Tisch zur Häuslichen Gewalt ... (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Saturday, 16.04.2016, 19:48 (vor 3120 Tagen)
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Saturday, 16.04.2016, 19:55

Rechtsanwalt (insbes. Familienrecht ! - und Strafrecht!!!!)

ehemaliger Staatsanwalt und Richter in Bayern -ja da geht das - Alleinstellungsmerkmal 'Rotationsprinzip' - siehe Fall Mollath


https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/heintschelreferat/heintschel_referat_trauma_oder_l_ge.pdf

Da dürfte aber den "Damen" von der Gleichstellungsstelle" ganz anders geworden sein

S. 10 30%

S. 13 sogar BGH-Zirkelschluß!

S. 29-31 !!!

Apropos Falschbeschuldigung: Sänger Mirco G. freigesprochen

Christine ⌂ @, Sunday, 17.04.2016, 10:17 (vor 3120 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Der Alsdorfer Schlagersänger Mirco G. hat nach dem Urteil des Aachener Landgerichts am am Donnerstag keine Luftsprünge gemacht, obwohl er von allen Vorwürfen freigesprochen wurde. Er sagte nur: „Ich bin froh, dass das Gericht richtig entschieden hat“ und drängte sich, während das Publikum ihn von den Zuschauerplätzen aus beschimpfte, nach draußen vor die Kameras. Nur raus aus dem Gerichtssaal.[..]

Angezeigt hatte ihn seine Ex-Freundin Claudia H., ein Schlagersternchen aus Ostdeutschland, mit der er bis 2013 in Aldenhoven zusammen gewohnt hatte. Außerdem hatte ihn eine weitere Frau angezeigt, mit der Mirco G. vor Claudia H. zusammen gewesen war. Und schließlich zeigte ihn eine dritte Frau an, die nach Claudia H. seine Lebensgefährtin gewesen war.[..]

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/vorwuerfe-der-vergewaltigung-saenger-mirco-g-freigesprochen-1.1337632

Da haben die Mädels wohl gedacht, wenn drei Frauen ihren Ex-Freund anzeigen, dann muss er ja verurteilt werden. Weil bei zwei Frauen u.a. „extreme Belastungstendenzen“ sowie "Geltungsdrang gegenüber den Medien" erkennbar waren, wurden die Aussagen als unglaubwürdig eingestuft. Lediglich bei einer Frau war man sich nicht sicher, ob es nicht doch passiert sein könnte. Aber auf Grund unterschiedlicher Aussagen musste der Richter den Angeklagten freisprechen.

Vermutlich wird es auch zu keiner Anzeige wegen Falschbeschuldigung kommen, wenn schon im Vorfeld „extreme Belastungstendenzen“ festgestellt wurden.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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