Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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HeForShe (Falschbeschuldigung)

adler @, Kurpfalz, Tuesday, 10.05.2016, 04:00 (vor 3097 Tagen)

Infolge eines Zeugenhinweises hat die Polizei einen Mann festgenommen, der sich am Freitagabend vor zwei Frauen in Schwetzingen entblößt haben soll. Wie die Polizei mitteilt, werden nun die beiden Frauen und weitere Zeugen gesucht. Der Zeuge will den 40-Jährigen dabei beobachtet haben, wie er den beiden Frauen kurz nach 21 Uhr auf einem Parkplatz in der Eichendorffstraße sein Geschlechtsteil zeigte, worauf die Frauen wegrannten. Der mutmaßliche Exhibitionist wurde auf dem Polizeirevier erkennungsdienstlich behandelt und anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt. Die beiden Geschädigten sowie weitere Zeugen, insbesondere ein Autofahrer, der den Vorfall ebenfalls bemerkt haben muss, werden gebeten sich ... zu melden. (sos/pol)
http://www.morgenweb.de/newsticker/rhein-neckar/schwetzingen-exhibitionist-festgenommen-zeugen-gesucht-1.2768545

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Go Woke - Get Broke!

Exhibitionismusparagraf gehört abgeschafft

Christine ⌂ @, Tuesday, 10.05.2016, 07:31 (vor 3097 Tagen) @ adler

In Zeiten, wo im Kindergarten Penisse gezeigt (und auch angefasst?) werden dürfen, ist § 183 StGB eigentlich für die Tonne.

§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

bestraft wird.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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