Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129369 Einträge in 32093 Threads, 293 registrierte Benutzer, 216 Benutzer online (0 registrierte, 216 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Der Missbrauch mit dem Missbrauch von Kindern. (Falschbeschuldigung)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Monday, 16.05.2016, 20:27 (vor 3120 Tagen)

Aus einer Information die WikiMANNia gesendet wurde

Zwei topaktuelle, interdisziplinäre Fachbücher zum Thema "Sexueller Missbrauch von Kindern" thematisieren auch den Missbrauch mit dem Missbrauch in Sorgerechtsstreitigkeiten:
Aus „Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“, 2015, Fegert, Joerg, Springer: S. 190, rechte Spalte, Abs. 4:
 
Das Kindeswohl ist in gravierender Weise beeinträchtigt, wenn ein Kind in dem Glauben groß wird, es sei sexuell missbraucht worden, obwohl dies in Wirklichkeit nicht der Fall war.
 
In diesem Werk gibt es gar ein eigenes Unterkapitel: "Missbrauch mit dem Missbrauch", gut eine Spalte, aber Hauptthema ist ja auch der echte Missbrauch und Missbrauch mit dem Missbrauch wird an anderer Stelle immer wieder thematisiert.
 
Aus: Egle, Joraschky, Lampe, Seiffge-Krenke, Cierpka (2016): Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung, 4. Aufl., Schattiger, Stuttgart
(Gesamt-Literatur-Verzeichnis unter: http://schattauer.de/egle-2921.html )
S. 783, rechte Spalte, letzter Graufeld und Absatz danach:
 
Eine besondere Situation ist das Aufkommen des Missbrauchsverdachts im Rahmen familienrechtlicher Auseinandersetzungen über Sorge- oder Umgangsrecht.
Häufig sind in solchen Konstellationen nach Bluse und Ross (1987) schon vorher disharmonische Familien, emotional eher labile Mütter (nach Wakefield u. Underwager (1990) auch mit histrionischen Persönlichkeitsstörungen), weiche und nachgiebige männliche Partner, achtjährige oder jüngere Mädchen als fragliche Opfer, Konsultationen bei Experten vor Einführung eines Verdachts auf der Behörden- oder Gerichtsebene.

 
Weniger aktuell:
 
In: Koerner, W. & Lenz, A. (Hrsg.). (2004). Sexueller Missbrauch (S. 140-163). Band 1. Göttingen: Hogrefe.
Dr. Rainer Balloff
Institut Gericht & Familie Berlin Brandenburg, Stephanstrasse 25, 10559 Berlin
Grundlagen von Klärung und Diagnostik bei sexuellem Missbrauch Überblick über Begutachtungsmethoden
 
S.3 unten
Aus der Familiengerichtsbarkeit ist beispielsweise seit Jahrzehnten bekannt, dass der erst einmal erhobene sexuelle Missbrauchsverdacht dem in Verdacht geratenen Elternteil wie eine Klette anhaftet, ohne dass es im Rahmen einer Glaubhaftigkeitsuntersuchung in jedem Fall möglich ist, diesen Verdacht zu entkräften und somit dem Kind kein unbefangener und ungehinderter Zugang mehr zu diesem Elternteil möglich wird (vgl. zu dieser Thematik Dettenborn, 2001).
 
Aus: Psychologisches Institut der Albert-Ludwigs-Universitaet Freiburg i. Br.
Diplomarbeit Parental Alienation Syndrome
Der Verlust des eigenen Kindes durch Trennung und Scheidung
Eine Studie über den Verlauf des Kontaktabbruchs zum eigenen Kind und den daraus resultierenden Auswirkungen auf betroffene Eltern
vorgelegt von Esther Theresia Katona
Wissenschaftliche Betreuung Prof. Dr. Michael Charlton:
S. 33, unten:
 
Einen leider nicht seltenen Höhepunkt findet der Entfremdungsprozess im Vorwurf der Kindesmisshandlung oder des sexuellen Missbrauchs. In hochkonflikthaften Fällen wird dies als letzter Trumpf ausgespielt, da diesem Verdacht in jedem Falle nachgegangen werden muss. So ist der fälschliche Vorwurf des Kindesmissbrauchs in hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten zur ultimativen Waffe geworden (Rand, 1997a). Nach der Hochrechnung eines Karlsruher Gerichtsgutachters taucht in jeder dritten Streitakte der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs auf, wobei sich 95% davon als falsch erweisen (ten Hoevel, 2003). Trotzdem muss konsequenterweise ein Gutachten zur Überprüfung des Verdachts angeordnet werden. Bis dieses in Gang kommt, alle Gespräche geführt sind und das Gutachten dem Richter vorliegt, ist wieder etwa ein halbes Jahr vergangen. Weitere Zeit, in der die Entfremdung des Kindes vom ausgegrenzten Elternteil vorangetrieben wird. Das Fatale daran ist, selbst wenn das Gutachten den Vorwurf als unhaltbar aufdeckt, wurde die Eltern-Kind-Beziehung nachhaltig gestört und die Chancen des fälschlich Verdächtigten auf einen normalen Umgang mit seinem Kind sind äußerst gering. Daher ist der fälschliche Vorwurf eines Kindesmissbrauchs selbst als eine Form des Kindesmissbrauchs anzusehen (Rand, 1997a).

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum