Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Reich werden in Deutschland (Gesellschaft)

adler @, Kurpfalz, Wednesday, 01.06.2016, 02:52 (vor 3131 Tagen)

Seit 2009 ist es für Muslime in Deutschland erlaubt, nach islamischem Recht mit mehreren Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein. Diese Ehen werden nicht beim Standesamt gemeldet. „In diesen Strukturen ist es daher selbstverständlich, dass neben einer behördlich geschlossenen Ehe noch weitere – religiöse – Ehen geschlossen werden“, so Falko Liecke (CDU), stellvertretender Bürgermeister von Neukölln. „Finanziert wird der ganze Harem aus Arbeitslosengeld II, Wohngeld und weiteren staatlichen Leistungen.“

Denn: Obwohl die Frauen mit dem Mann zusammenleben, bekommen sie als „eigenständige Bedarfsgemeinschaft“ Leistungen wie zum Beispiel Hartz IV. Damit aber nicht genug. Auch mithilfe der aus Mehrfachehen hervorgegangenen Kinder wird abkassiert. Oftmals geben sich laut Liecke die Zweit- und Drittfrauen gegenüber den Ämtern als alleinerziehend aus und behaupten, den Vater nicht zu kennen. Auf diesem Wege würden die Frauen mehr Arbeitslosengeld sowie staatlichen Unterhaltsvorschuss beziehen können. Die Harems-Masche aufzudecken und rechtssicher zu belegen, ist für die Ämter ein Akt der Unmöglichkeit.

http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/cdu-politiker-spricht-klartext-die-harems-masche-von-neukoelln-23408026?dmcid=sm_fb_p


Deutschland hat stagnierende Heiratsquoten. Aber nicht Neukölln!

Hier kommt man mit dem Feiern oft gar nicht mehr nach. Man hört es an den täglichen Hupkonzerten auf der Sonnenallee, Hermannstraße oder Karl-Marx-Straße.

Doch woher kommen die dicken Schlitten? Die Lösung ist ganz einfach: Je mehr Frauen und Kinder ein Muslime hat, desto mehr Geld bekommt er für jedes Familienmitglied. Obwohl er mit den Frauen zusammenlebt, bekommt jede von ihnen als „eigenständige Bedarfsgemeinschaft“ vom Jobcenter Hartz IV. Die Kinder aus den Mehrfachehen lassen die Kassen noch mehr klingeln.

Die Harems-Masche aufzudecken und rechtssicher zu belegen, ist für die Ämter ein Akt der Unmöglichkeit. Wenn eine muslimische Frau behauptet, sie sei alleinerziehend und würde den leiblichen Vater des Kindes nicht kennen, was ihr einen Alleinerziehenden-Zuschlag von 200 Euro im Monat mehr einbringt, ist diese Behauptung für das Jobcenter nicht nachprüfbar. Denn eine islamische Ehe gibt es rechtlich in Deutschland nicht. Sie wird auch nirgendwo registriert.

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