Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Geringe Haftstrafen gegen Muslime wegen Vergewaltigung (Recht)

Christine ⌂ @, Friday, 24.06.2016, 08:58 (vor 3077 Tagen)

Deutsche Männer wie z.B. Ralf Witte oder Horst Arnold werden zu vielen Jahren Haft verurteilt, obwohl nicht bewiesen werden konnte, dass sie die angezeigten Taten begangen haben und ausländische Männer werden trotz Beweise zu geringen Haftstrafen verurteilt.

25. Mai. Ein 19-jähriger Migrant aus dem Irak wurde wegen der Vergewaltigung einer 21-jährigen Frau am Bahnhof in Bad Schwartau, einer Stadt im Norden von Deutschland, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann - der zugab, die Frau in die Herrentoilette geschleppt und sie vergewaltigt zu haben - erhielt die geringstmögliche Strafe nach § 177 im deutschen Strafgesetzbuch.

26. Mai. Ein 26-jähriger Migrant aus Afghanistan wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt für die Vergewaltigung einer Frau, die ihm Unterkunft in ihrem Haus in Köln angeboten hatte. Die Frau hatte den Raum mit Hilfe einer Website namens "Flüchtlinge Willkommen" angeboten, die "dezentrale Wohnlösungen für Flüchtlinge unterstützt." Laut der Website: "Langfristig wollen wir dazu beitragen, eine offene Gesellschaft zu gestalten, in der ein solidarisches Miteinander und ein Zusammenleben auf Augenhöhe als selbstverständlich gelten. Grundlegend ist für uns: Kein Mensch ist illegal."

http://de.gatestoneinstitute.org/8310/islam-deutschland-mai-2016

Solche Urteile befremden mich nicht nur wegen der ungerechten Behandlung zwischen Deutschen und Ausländern, sondern auch deswegen, weil selbst in vielen arabischen Ländern Vergewaltigung ein Verbrechen ist und teilweise sogar mit der Todesstrafe belegt ist.

Andererseits... man kann ja schon froh sein, wenn solche Taten von Flüchtlingen in Deutschland überhaupt bestraft werden.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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