Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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WIENERIN: Kussyk: "Wieso sollten Frauen jemals eine Vergewaltigung erfinden?" (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 15.07.2016, 19:14 (vor 3057 Tagen)
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Friday, 15.07.2016, 19:33

http://www.merkur.de/lokales/region-holzkirchen/holzkirchen/erfundene-vergewaltigung-20-jaehrige-verurteilt-6573151.html

Erfundene Vergewaltigung: 20-Jährige verurteilt

Holzkirchen - Frei erfunden hatte eine 20-jährige Waakirchnerin die versuchte Vergewaltigung am Holzkirchner Bahnhof – und so drei Asylbewerber in U'Haft gebracht. Jetzt wurde sie selbst verurteilt.

Wie berichtet, hatte die Waakirchnerin behauptet, in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 2015 von drei Ausländern in der Nähe des Holzkirchner Bahnhofs bedrängt worden zu sein. Die Polizei nahm schließlich drei 18-jährige Afghanen als Tatverdächtige fest. Diese waren damals als Flüchtlinge in Holzkirchen untergebracht. Als ein unbeteiligter Zeuge den Vorfall deutlich anders schilderte, räumte die damals 19-Jährige ihre falsche Verdächtigung ein. Demnach habe sie nur einer der Männer zum Bahnhof begleitet. Als dieser zudringlich wurde, habe sie ihn zurückgewiesen, woraufhin er von ihr abließ.
Vor Gericht blieb die Frau bei dieser Aussage. Weil die drei Männer zu unrecht zwei Wochen in Untersuchungshaft saßen, warf ihr die Staatsanwaltschaft auch mittelbare Freiheitsberaubung vor. Am Ende wurde sie deshalb nach dem Jugendstrafrecht zu 160 Sozialstunden verurteilt. Zudem muss sie den beiden unbeteiligten Männern jeweils 200 Euro zahlen und sich einer Suchtberatung unterziehen.

sg

SCHWERE Verfehlung200 EURo

http://www.noz.de/lokales/meppen/artikel/744740/geldstrafe-fur-erfundene-vergewaltigung

Urteil am Amtsgericht Meppen
Geldstrafe für erfundene Vergewaltigung

Meppen. Mit einer erfundenen Vergewaltigung wollte sich eine junge Frau aus Meppen an ihrem Freund rächen. Nachdem sie sich im Prozess geständig zeigte, wurde sie vom Amtsgericht Meppen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die junge Frau hatte sich mit den Beschuldigungen zunächst an die Polizei gewandt. Die leitete daraufhin ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft ein. Im Zuge dessen traten Ungereimtheiten zu Tage, zudem bestritt der Verdächtigte die Straftat vehement. Nach Abgabe einer Gegendarstellung räumte die als Küchenhilfe arbeitende Meppenerin ein ,die Vergewaltigung erfunden zu haben.

Verfahren wegen falscher Verdächtigung

Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung, das letztlich in dem Gerichtsprozess mündete. Vor dem Richter zeigte sich die Angeklagte geständig; wegen unerwiderter Liebe habe sie sich an ihrem Freund rächen wollen. Zudem habe sie gehofft, als Vergewaltigungsopfer leichter die Pille danach zu bekommen.

Schwere Verfehlung

Als ihr klar wurde, welche Folgen die Beschuldigung für ihren Freund haben würde, habe sie sich zur Rücknahme der Anzeige entschlossen, schilderte sie. Die Staatsanwältin wertete das Veralten der Frau als schwere Verfehlung, die zu erheblichen Konsequenzen hätte führen können. Wohlwollend nahm sie das Geständnis zur Kenntnis, dies könne aber nicht zu einer Straffreiheit führen. Dem geforderten Strafmaß von 200 Euro Geldstrafe folgte die Richterin nach den Plädoyers, wodurch das Urteil rechtsgültig wurde.


Interview Kussyk: "Wieso sollten Frauen jemals eine Vergewaltigung erfinden?"

von Jelena Gučanin  15.7.2016 10:08

Ursula Kussyk vom Verein Notruf, der seit 1982 von sexueller Gewalt betroffene Frauen und Mädchen berät, im Gespräch über Vergewaltigungsmythen, Betroffene und absurde Ausreden der Männer.


Sieht man sich die Verurteilungsrate bei Vergewaltigungen an, zeigt sich, wie tief verankert das Problem in unserer Gesellschaft ist. Weniger als 2% der sexuellen Gewalttäter werden vor Gericht zitiert, weniger als 1% der Täter erhalten eine unbedingte Freiheitsstrafe (Breiter, 1995). In Österreich wird nicht einmal eine von zehn Vergewaltigungen zur Anzeige gebracht und nicht einmal jede 5. Anklage führt zu einer Verurteilung (Kelly/Seith 2009)*. Wir sprachen mit der Diplomierten Sozialarbeiterin Ursula Kussyk, die seit 1982 von sexueller Gewalt betroffene Frauen und Mädchen berät und seit 1991 im Verein Verein Notruf.Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen tätig ist, über die neuesten Zahlen der Strafjustiz und noch immer existierende Vergewaltigungsmythen.

Frau Kussyk, diese Woche ist der Tätigkeitsbericht der Strafjustiz für 2015 erschienen. Demnach sind die Schuldsprüche wegen Vergewaltigungen rückläufig. Wie beurteilen Sie diese Zahlen?

URSULA KUSSYK: Es ist ein Auf und Ab. Wir kritisieren, dass es in den meisten Verfahren, die wir begleiten, nicht einmal zu einer Hauptverhandlung kommt. Fast alle Verfahren werden eingestellt. Ein Freispruch ist genauso selten wie eine Verurteilung, weil wir zu keiner Hauptverhandlung kommen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Meistens so, dass die Frau sehr intensiv einvernommen wird. Der mutmaßliche Täter wird oft gar nicht einvernommen, der muss ja nicht oder nur ganz kurz. Dann sagt er: „Es war freiwillig und es stimmt nicht, was sie sagt.“ Dann wird entweder eingestellt – wie in den meisten Fällen – oder es kommt zu einer gerichtlichen Einvernahme der Frau, wo sie noch einmal intensiv befragt wird, und dann wird eingestellt. Es steht Aussage gegen Aussage, die Staatsanwaltschaft mutmaßt, dass es nicht so große Chancen auf eine Verurteilung geben wird und deshalb wird eingestellt. Wir finden, dass öfter Fälle vor Gericht verhandelt werden müssten, weil die Beurteilung solcher Vorkommnisse eigentlich den Gerichten obliegt.

Welche Folgen hat das für die Frauen?

Die Auswirkungen sind fatal für unsere Klientinnen, weil sie dann sagen: „Eine Anzeige bringt überhaupt nichts, ich zeige nie wieder an. Außer dass ich stundenlang befragt wurde, ist nichts passiert. Wozu das Ganze?“ Manche dieser Frauen bekommen dann von der Staatsanwaltschaft sogar eine Anzeige wegen Verleumdung oder Falschaussage und verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat vollends. Also nicht der mutmaßliche Täter zeigt die Frauen an, sondern die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren eingestellt hat.

Ich glaube nicht, dass sich irgendjemand in Österreich denkt: „Eine Anzeige wegen sexueller Gewalt ist eine gmahde Wiesn und damit kann ich jemandem jetzt wirklich eins auswischen!“
Ursula Kussyk

Was bringt ihnen das?

Weiß ich nicht. Es gibt Untersuchungen über Gerichtspersonal und wie sehr sie an Vergewaltigungsmythen glauben. Es schwirren ja immer irre Zahlen durch die Medien, wonach 30 oder sogar 60 Prozent der Frauen sexuelle Gewalterfahrungen erfinden würden. Das ist absurd. Ich will nicht sagen, dass das nicht vorkommt, aber der Prozentsatz liegt wie bei anderen Straftaten in etwa bei drei oder vier Prozent. Wieso sollte sich das eine Frau jemals antun? Weil die Erfolgschancen so vielversprechend sind?

Hatten Sie mit Frauen zu tun, die Vergewaltigungen erfunden haben?

Ja, aber das waren fast ausschließlich psychisch schwer beeinträchtigte Klientinnen. Die waren auch selbst überzeugt davon, dass ihnen das passiert ist. Sie wollten niemandem eins „auswischen“, sondern haben es tatsächlich geglaubt. Ansonsten ist eine Anzeige wegen sexueller Gewalt sehr belastend und sehr unangenehm. Wenn man fremden Menschen über derart intime Handlungen Rede und Antwort stehen muss, ist das enorm fordernd. Und wenn wir uns die Zahl der Einstellungen und Verurteilungen ansehen, auch wenig erfolgsversprechend. Ich glaube nicht, dass sich irgendjemand in Österreich denkt: „Eine Anzeige wegen sexueller Gewalt ist eine gmahde Wiesn und damit kann ich jemandem jetzt wirklich eins auswischen!“ Das sicher nicht.

Wie beurteilen Sie die Arbeit der Polizei?

Die Arbeit der Polizei ist nicht schlecht, aber sie kann ja nicht nur von sich aus etwas tun. Die Frage ist, wie es weitergeht. Findet die Staatsanwaltschaft es noch wert, zu ermitteln, oder sagt sie: ,Wird eh nix, lassen wir’s bleiben‘. Es geht nicht darum, möglichst viele Männer wegen sexueller Gewalt zu verurteilen – aber was wir gerne hätten, ist, dass jede Frau das Gefühl hat, dass alles versucht wurde, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, um den Sachverhalt zu klären.

Wann stehen die Chancen denn „gut“, wann werden die Frauen tatsächlich ernst genommen?

Bei schwersten Verletzungen, die über Blutergüsse, Kratzer oder kleine Bisswunden hinausgehen. Oder die eindeutig Abwehrverletzungen sind. Kleine Einrisse am After oder der Vagina oder ein paar blaue Flecken heißen einmal nichts – weil das kann ja auch ganz „leidenschaftlicher Sex“ gewesen sein, wie die Männer dann oft argumentieren. Sogar bei Würgemalen und Fesselungen hat schon ein Täter behauptet, die Frau steht auf sadomasochistische Praktiken. Die Chancen stehen auch gut, wenn mehrere Frauen von einem Täter bedrängt und belästigt werden. So wie der aktuelle Fall eines 23 Jahre alten mutmaßlichen Vergewaltigers, bei dem schon zehn Opfer bekannt sind. Nächste Woche fangen die Hauptverhandlungen an.

Haben Sie das Gefühl, dass Fälle ernster genommen werden, wenn der Täter Migrationshintergrund hat?

Nein, nicht wirklich. Wenn er einschlägig vorbestraft ist – aber das gilt für alle – wird es natürlich ernster genommen. Es gibt sicher Vorurteile gegen Migranten, aber auch hier haben wir Einstellungen.

Sogar bei Würgemalen und Fesselungen hat schon ein Täter behauptet, die Frau steht auf sadomasochistische Praktiken.
Ursula Kussyk

Seit 1.1.2016 ist die Sexualstrafrechtsreform in Kraft – gibt es seither mehr Anzeigen?

Nein. In der Bevölkerung ist das nicht so durchgedrungen, was sich hier wirklich geändert hat. Der neue Paragraf § 205a im Strafgesetzbuch zur Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist zwar in den Medien gewesen, aber es wird zu wenig eingängig dargestellt. Die wenigsten Frauen wissen überhaupt, was sie anzeigen könnte. Wo sie bessere Chancen haben als vorher. Da bedarf es mehr Öffentlichkeitsarbeit, dass das ins Bewusstsein dringt. Die meisten Anzeigen sind nicht so gut überlegt – die Frauen sind geschockt, sie gehen zur Polizei, erzählen das dort und die Polizei schreibt einen Paragrafen hin. Vergewaltigung ist nicht gleich Nötigung und so weiter: die Frauen kennen ja die Gesetzeslage nicht. Oder sie werden überredet von jemandem, der das sicherlich gut meint.

Haben Sie konkrete Hilfestellungen?

In vielen Fällen ist es sicher richtig, die Polizei sofort zu kontaktieren. Wenn sie sich in Sicherheit bringen kann und nicht schwer verletzt ist, wäre eine Beratung vor der Anzeige sinnvoll. Für viele Frauen hat es massive negative Konsequenzen auf ihr Leben, wenn sie etwa jemanden aus dem Bekanntenkreis anzeigen. Ein Teil des Freundeskreises geht verloren, der Arbeitsplatz geht vielleicht verloren, ein eventueller Umzug steht an – all das verändert sich. Das Umfeld meint vielleicht sogar: „Der ist ja gar nicht so, wie kann sie den nur beschuldigen?“ Die Frauen fühlen sich dann leider verantwortlich für diese Konflikte, die daraus entstehen. Wir bieten: Kostenlose, vertrauliche auf Wunsch anonyme Beratung sowie kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung durch das ganze Strafverfahren.

Sexismus ist ein Teil unserer Kultur und da brauchen wir jetzt nicht mit dem Finger auf andere zeigen.
Ursula Kussyk


Wie beurteilen Sie den Diskurs über Flüchtlinge, die „unsere Frauen“ in Gefahr bringen?

Schrecklich. Das wird natürlich völlig unreflektiert geführt. Es ist schon klar, dass Menschen, die aus einem noch patriarchaleren System als dem unseren kommen, wo es zugeht wie zu Zeiten meiner Großmutter, dass da natürlich sexuelle Übergriffe befördert werden. Das war ja bei uns auch so. Aber Sexismus gehört nach wie vor zu unserer Kultur, auch wenn sich bereits viel getan hat. Sexismus ist nicht verschwunden. Das ist ein Teil unserer Kultur und da brauchen wir jetzt nicht mit dem Finger auf andere zeigen. Wir müssen uns hinter die Ohren schreiben: wenn wir nicht immer wieder für unsere Rechte kämpfen, können sie auch bei uns in ein paar Jahrzehnten weg sein. Das ist nichts, was man einmal errungen hat und die Gesellschaft hat sich daraufhin komplett verändert, plötzlich sind alle antirassistisch und antisexistisch. So ist es ja nicht. Es ist ein ständiger Kampf. Und das sollten wir immer mitbedenken, bevor wir leichtfertig über andere urteilen und alle in einen Topf werfen. Wir blicken auch nicht auf Jahrhunderte der Gleichberechtigung zurück.

Hat sich irgendetwas zum Positiven verändert in den letzten 20 Jahren?

Die Polizei hat sich verändert, und die öffentliche Wahrnehmung auch. Obwohl es immer noch Mythen gibt, obwohl sich die Frauen noch immer schuldig fühlen und schämen – früher wurden sexuelle Übergriffe gar nicht als solche gesehen. Da war es einfach „nur Spaß“, einer Frau auf den Oberschenkel zu greifen und auf den Hintern zu hauen. Da war das Bewusstsein anders, heute ist zumindest klar: das ist ein Übergriff.

Zur Person

Ursula Kussyk ist Diplomierte Sozialarbeiterin und seit 1991 im Verein Notruf. Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen tätig. Der gemeinnützige Wiener Verein Notruf. Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen hat sich zum Ziel gesetzt, sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu enttabuisieren und den Opfern umfassende professionelle Unterstützung und Begleitung bei der Bearbeitung und Bewältigung des Erlebten anzubieten. Der Verein fördert Strategien gegen Gewalt und setzt Initiativen, um diese Strategien weiter zu entwickeln. http://frauenberatung.at/

Pffft Mit 200 Euronen-Tickets massenhafte Falschbeschuldigung stoppen!

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 15.07.2016, 20:25 (vor 3057 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

WIENERIN: Kussyk: "Wieso sollten Frauen jemals eine Vergewaltigung erfinden?"

Hier liegt ein Falschbeschuldigungsverbrechen vor und diese Frau gehört für mindestens 3 Jahre ins Gefängnis

Marvin, Saturday, 16.07.2016, 14:11 (vor 3056 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

- kein Text -

Mannheim Wasserturm: Strafbefehl akzepiert - Falschbeschuldigung 120 Tagessätze! - Motiv weiter unklar...

Die Fluchbegleiterin @, Saturday, 16.07.2016, 18:48 (vor 3056 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Wasserturm: Vergewaltigung nur vorgetäuscht
Strafbefehl akzeptiert

Die angebliche Tat hatte ganz Mannheim geschockt: Eine 41-Jährige hatte gegenüber der Polizei behauptet, sie sei am 17. Januar in der Wasserturmanlage von einem Unbekannten vergewaltigt worden. Doch die Recherchen der Ermittler ergaben, dass sie diese Tat nur vorgetäuscht hatte. Jetzt hat die Frau einen vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl über 120 Tagessätze akzeptiert. Das bestätigte ihre Anwältin Sabrina Hausen auf Anfrage dieser Zeitung. Zur genauen Höhe der Geldstrafe sagte sie nichts. Die Sache, die rechtlich als Vortäuschung einer Straftat (Paragraf 145d des Strafgesetzbuches) zu werten war, ist damit juristisch abgeschlossen. Nach wie vor unklar ist das Motiv der 41-Jährigen. Die Nachricht von der angeblichen Vergewaltigung hatte die Stadt tagelang in Atem gehalten, vor allem, da sie nur gut zwei Wochen nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln bekanntgeworden war. scho/imo


http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/strafbefehl-akzeptiert-1.2878092

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