R.I.P.-alles bleibt beim Alten (Recht)
Es gibt intellektuelle Höchstleistungen menschlichen Geistes die bei Beachtung und Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention das diffuse Licht in den Amtszimmern, in denen sich deutsche Richter emsig der Interpretation von Paragrafen hingeben, nie erblickt hätten.
Ein solches herausragendes Kleinod von Schaffenskraft und Schöpfertum ist der Beschluss des XII.Zivilsenats des BGH vom 15.Juni 2016:
https://openjur.de/u/892223.html
Eine grandioser Salto rückwärts der nicht nur das ethische Recht der Mutter auf das Kind und die Beibehaltung der Sorgerechtapartheid sichert sondern den "frechen Besserwissern" des EGHMR,die glauben das innerstaatliche Familienunrecht in Schland ändern zu können, sagt:"Nicht mit und bei uns in Deutschland!"
Der genannte Beschluss ist aus meiner Sicht die endgültige Beerdigung der Sorgerechtsreform aus dem Jahr 13 dieses Jahrhunderts.
"Welcher aktive Richter eines Amtsgerichts oder Oberlandesgerichts, der ohne ideologische Scheuklappen und ohne Verneigung vor dem offiziellen Mutterkult auskommt, wird jetzt noch einen "Arsch unter seiner Robe haben" und pro gemeinsamer elterliche Sorge beim reflexartigen Räuspern einer Kreidekreismutter entscheiden und sich somit gegen die Meinung des BGH stellen?"
Hier ein Nachruf:
http://sorgerechtapartheid.de/apartheidpraxis.html
Gruß von Bolle aus Berlin