Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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SORRY! Aber das ist falsch und gerade das Irre, an der Poliz. Kriminalstatistik! (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 22.07.2016, 20:42 (vor 3050 Tagen) @ TutNichtsZurSache
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Friday, 22.07.2016, 20:49

Jeder 'Fall' wird aufgenommen, die Aufklärungsquote bestimmt sich nach irrer Def danach, wenn ein TV namentlich bekannt ist (z.B. durch Zuruf einer einzelnen Dame!). Ermittelt die Polizei, dass es sich um einen Nicht-Fall-Fall handelt, wird sie im Rating sogar noch bestraft, da naturgemäß, kein TV gefunden werden kann.
Die 3 Nicht-Fall-Fälle sind Teile der 26 (!). Also sind es bereits jetzt über 11% FAKES!

Das heißt es könne sich bis zur Hauptverhandlung (die durchaus erst in 2017 stattfinden und sich bis 2018 ziehen kann...), so sie denn überhaupt noch eröffnet werden, sogar noch weitere FAKES herausstellen!

Der Irrsinn geht ja noch weiter. Die 'Aufklärungen' werden niemals periodengenau rückwärts korrigiert. Das wiederum führt zu dem weiteren Schwachsinn von AQ von über 100%, wenn ohnehin in einem Jahr lauter 'Partner' und Bekannte angezeigt wurden (also SOFORT eine AQ von 100% vorliegt und dann noch ein Fremd-TV aus den Vorjahren echt ermittelt wird....

Und mit solch monströsem stat. Nonens wurde von Pfeiffer (
Hannover) und Terreur des femmes Politik gemacht....


Eine hohe AQ deutet zunähst einmal nur darauf hin, dass tendenziell viele Partner angezeigt wurden....und gerade die Verfahren (Aussage gegen Aussage) gehen dann vor Gericht durchaus anders aus, als es die Polizei sich selbst überschätzend, annimmt.
Woraus dann wiederum Pfeiffer eine wahnwitzige Verurteilungsquote bastelt. (Relation von zum Teil jahrzehntealter Fälle gegen die Anzeigen des aktuellen Jahres... S:C:H:W:A:C:H:S:I:N:N !!!)

http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2016/06/pks-2015-111000-vergewaltigungschwere.html

http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2016/06/vergewaltigung-und-sexuelle-notigung.html


Polizeiliche Kriminalstatistik KfS = kreisfreie Stadt SK = Stadtkreis
Fallentwicklung - ausgewählte Straftaten K = Kreis RV = Regionalverband
HZ (Häufigkeitszahl): Fälle pro 100.000 Einwohner LK = Landkreis Bereich: Kreise
erstellt am: 04.04.2016 Berichtszeitraum: 01.01.2015 bis 31.12.2015
Schlüssel Straftat Gemeinde-schlüssel Stadt-/Landkreis Kreisart 2015 2014 Veränderung 2015 2014
erfasste Fälle absolut in % Anzahl aufgeklärte Fälle AQ in % Anzahl aufgeklärte Fälle AQ in % Veränderung in %-Punkten


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
111000 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB 09761 Augsburg KfS 26 26 0 0,0 25 96,2 21 80,8 15,4


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