Artikel vom 26. Juli 2016 Zu viele WIDERSPRÜCHE: Freispruch - Der Einstieg, wo die Reise beim "NEIN heißt NEIN' hingeht! (Falschbeschuldigung)
Wer noch ein plastisches Bsp. nötig hatte, hier just-in-time zur durchgepeitschen Vor-Sommerpause-Änderung: (nur nebenbei: die wiederholte (!!!) Ermahnung des BVerfG bezüglich der längst zwingend nötigen Gesetzesänderung im Bereich Steuerrecht wegen FORTDAUERNDEM VERFASSUNGSBRUCHS interessierte natürlich wieder kein Schwein..... das hat ja Zeit ... die paar Monate Verfassungsbruch mehr oder weniger ist doch egal .....)
NEIN heißt NEIN - hier geht's lang! Zu viele Widersprüche - FREISPRUCH http://www.krzbb.de/krz_50_111132159-13-_Zu-viele-Widersprueche-Freispruch.html
Artikel vom 26. Juli 2016 - 17:42
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Von Tabea Siegle
BÖBLINGEN/SINDELFINGEN. "Sexuelle Nötigung", das warf die Staatsanwaltschaft gestern vorm Amtsgericht Böblingen einem 21-Jährigen vor. Keine geringe Anklage. Das Verfahren endete dennoch mit einem Freispruch, weil: zu viele Widersprüche.
Ein zur Tatzeit 20 Jahre junger Mann türkischer Herkunft sieht im Januar 2015 eine Frau in der bitterkalten Nacht stehen, die gerade aus einer Sindelfinger Discothek kommt. Er bietet an, sie mit seinem Miet- Auto, einem schwarzen Mercedes, nach Hause zu bringen; die Frau stimmt trotz eines zuvor bestellten Taxis zu. Gemeinsam begeben sie sich auf die Heimfahrt nach Dätzingen, dem Wohnort der damals 32-Jährigen. So weit, so gut.
Unterwegs entwickelt sich ein nettes Gespräch, in dessen Verlauf die Frau unter anderem vertrauliche Details ihrer aktuellen Beziehungskrise preisgibt, so die Staatsanwaltschaft. Dass der junge Mann während der nächtlichen Autofahrt ihr Vertrauen missbraucht und falsche Angaben zu seiner Person macht, ahnt die Frau zu der Zeit nicht. Die anfängliche Harmonie zwischen ihnen, zum Teil durch diverse Komplimente des heute 21-Jährigen geschaffen, veranlasst sie, sogar ihre Telefonnummer herauszugeben. Auf einem Dätzinger Parkplatz nahe dem Wohnhaus der Klägerin endet vorerst die Autofahrt. "Die Sache fand einvernehmlich statt", bekräftigte der Angeklagte vor Gericht nachdrücklich.
Zustande kam der Vorwurf der sexuellen Nötigung durch ungewollte intime Handlungen; so soll der junge Mann die Frau unsittlich berührt haben. Allerdings, so fügte er hinzu, habe die Frau ihm mit ihren Blicken Zustimmung signalisiert. Dass diese Behauptung mehr als zweideutig sein kann und "Missverständnisse" vorprogrammiert, befand auch der Richter und ließ sich von der Klägerin ihre Sicht detaillierter schildern. Diese gab an, derartige sexuelle Handlungen nicht gewollt und deutlich ihre Ablehnung geäußert zu haben, wenn auch nur durch Worte. Und wieder einmal sucht der aktuell ebenso medienpräsente Slogan "Nein heißt nein!" seinen Platz in der deutschen Rechtsprechung.
Dazu gesagt werden muss in diesem Fall, dass die Klägerin ihre Ablehnung in dieser Situation anscheinend nur vage zum Ausdruck brachte, weshalb der Richter das angeblich ausgesprochene "Nein, ich will das nicht!" anzweifelte.
Vielmehr erschien die Frau, zusammengesunken in ihrem Stuhl kauernd, ihre blaue Handtasche wie einen rettenden Anker umklammernd, vor Gericht nicht in der Lage, das Geschehen glaubhaft zu rekonstruieren. Leise, fast trotzig, skizzierte sie die Vorkommnisse der Nacht - in ihrer Vollständigkeit nur auf ständige Nachfrage und Bitte des Richters, doch etwas lauter zu sprechen.
Des öfteren herrschte Stille in dem holzvertäfelten Saal, die die Klägerin nur mit fest zusammengepressten Lippen oder leisen Schluchzern zu füllen vermochte.
Der 25-jährige Kriminalkommissar des Kommissariats Böblingen, einer von drei Zeugen, wurde in den Zeugenstand berufen. Er beschrieb sachlich die Ermittlungsarbeit; von der Anzeigeerstattung durch die Frau am Folgetag bis hin zur Fahndung des Fahrzeugführers und dessen überraschter, aufgebrachter Reaktion.
Ein jähes Ende soll das "Schäferstündchen", wie es der Verteidiger im Laufe der Verhandlung spöttisch lächelnd betitelte, durch die Reaktion der Frau gefunden haben. Mit ihren Gel-Nägeln soll sie ihr Gegenüber gezwickt und anschließend versucht haben, aus dem Auto zu flüchten. Die angebliche Verriegelung des Wagens, die laut der Frau ein Entkommen unmöglich machte, stellt einen Wendepunkt der Geschichte dar. Diverse Widersprüche in den Schilderungen der Klägerin hinsichtlich des Verriegelungsgeräusches des Mercedes führten zu einer regelrechten Diskussion zwischen Richter ("Ein Mercedes macht bei Motorstillstand keine Verriegelungsgeräusche!") und Verteidiger. Laut Richterspruch war es der Frau jederzeit möglich, aus dem Wagen zu steigen; der Beschuldigte drohte ihr weder, noch zwang er sie durch körperliche Gewalt, im Auto zu bleiben.
Durch eine frühere Vergewaltigung traumatisiert
Im Endeffekt verhalfen auch die Beschreibungen des Martyriums einer Vergewaltigung, die sie vor 15 Jahren erlebte, ihren Aussagen nicht zu mehr Glaubwürdigkeit. "Ich hatte Angst wegen damals. Ich wollte nur überleben", rechtfertigte die 32-Jährige ihr Verhalten.
Nach zweieinhalb Stunden Verhandlung der richterliche Beschluss: Freispruch des Angeklagten. Der Tatbestand einer sexuellen Nötigung konnte nicht erfüllt werden, da die Frau der Lage nicht hilflos ausgesetzt gewesen sei und sich hätte wehren können. Hat die 32-Jährige vielleicht aus Angst vor Schlimmerem nichts unternommen? Die Angst in dieser Nacht war nicht täterbedingt, sondern dem Trauma der Vergewaltigung geschuldet.
Sichtlich erleichtert straffte nach dem Urteil der Freigesprochene, der nach einigen schulischen Anläufen nun im ersten Lehrjahr einer Kfz-Mechatroniker-Ausbildung steht, seine Schultern und hob den Blick. Vielleicht ein Blick in eine weniger turbulente, straffreie Zukunft.
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