Heute, ARD (Allgemein)
Hallo Sachse!
25 Euro pro Hafttag. Ein Bruchteil der Entschädigung, die international üblich ist.
Das ist ja noch nicht die Krönung der Ungerechtigkeit. Die besteht darin, daß ein unschuldig zu einer Gefängnisstrafe Verurteilter auch noch die Haftkosten in Rechnung gestellt bekommt, weil er ja eigentlich gar nicht im Gefängnis hätte sein dürfen. Das sind so um die 6 Euro pro Tag, und die werden von der Haftentschädigung abgezogen. Zwar hieß es teilweise schon, dies würde nicht mehr geschehen, aber wie man hier lesen kann, ist das wohl doch immer noch übliche Praxis:
http://beamtendumm.wordpress.com/2012/12/02/haftentschadigung-und-haftkosten/
Und der staatliche Hohn für unschuldig Inhaftierte geht noch weiter:
Sollte während der Haftzeit ein Angehöriger, der vorher vom Inhaftierten mit ernährt wurde, Sozialleistungen bezogen haben, dann sind diese nun auch noch zurück zu zahlen, denn da man unberechtigterweise im Gefängnis herum gefaulenzt hat, wurden diese Sozialleistungen ja auch unberechtigt bezogen.
Spätestens dann ist es so, daß man nicht nur durch die Haftzeit enorme materielle Verluste hat, sondern noch einen dicken Schuldenberg obendrauf bekommt, als Strafe dafür, daß man es gewagt hat, gegen die Verurteilung anzukämpfen.
Ich hoffe, das stellen sie dann auch in voller Tragweite dar.
Freundliche Grüße
von Garfield
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Sachse,
21.01.2013, 11:34
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Garfield,
21.01.2013, 12:31
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Hatatitla,
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