Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in NRW befördert Frauen auch bei schlechterer Leistung (Frauen)
Ebenfalls bei Prof. Buchholz gefunden:
Dienstrechtbeförderungsgesetz – Beförderung der Frau, auch wenn der Mann besser ist
„In NRW wurde ein neues Gesetz zur Regelung von Beförderungen in Kraft gesetzt, welches auch den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen soll und daher diese begünstigt.
Aus einem Artikel im Bonner Generalanzeiger:
Bei einigen Behörden, so auch bei der Bonner Polizei, hat das zum 1. Juli von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zu großem Unmut geführt.
Der Grund: Um Beamtinnen künftig besser zu fördern, sollen sie auch bei schlechteren Leistungen bei Beförderungen männlichen Kollegen vorgezogen werden. Dadurch werden nach Auffassung der Polizeigewerkschaften die aktuellen Beurteilungsranglisten komplett durcheinander gewirbelt. Zum Hintergrund: Alle drei Jahre werden Polizisten dienstlich beurteilt, benotet und – nach der daraus resultierenden Rangliste – befördert. Hatten Männer und Frauen die gleiche Leistung erbracht, bekam schon vor dem 1. Juli die Frau den Zuschlag. Diese Regelung wurde nun verschärft.[..]
„Das geht soweit, dass weit über 20 Jahre dienstältere Männer nicht zum Zuge kommen und Kolleginnen befördert werden, die noch nicht geboren waren, als die Kollegen schon ihren Dienst versahen.“[..]
Kommentar GB:
Frauenbevorzugung ist verfassungswidrig, und sie führt – nach dem
role model aller Quotenfrauen, Petra Hinze (MdB),
zur Verhinzung der Parteien, der Parlamente, des Öffentlichen Dienstes, der Hochschulen, der Kirchen, der Gewerkschaften, etc.[..]
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein